Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen
Reality Architect LLC
d/b/a AURA DESIGN LAB
1209 Mountain Road Pl NE, Ste N
Albuquerque, NM 87110
Vereinigte Staaten von Amerika
Vertretungsberechtigt: Jannis Bethke-Pittadakis, Sole Member / Manager
nachfolgend „AURA DESIGN LAB“ oder „Auftragnehmer“ genannt, und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) AURA DESIGN LAB erbringt Leistungen im Bereich der Entwicklung und Weiterentwicklung digitaler Auftritte, Prozesse und Systeme für Unternehmen. Das Leistungsangebot umfasst je nach individueller Vereinbarung insbesondere Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, technische Umsetzung, Optimierung und Betreuung digitaler Auftritte, Websites, digitaler Kunden- und Anfragesysteme, Automatisierungen, digitaler Prozesse, Schnittstellen, Datenstrukturen und individueller Softwarelösungen sowie damit verbundene Beratungs- und Konzeptionsleistungen.
(3) Der konkrete Leistungsumfang, die vereinbarten Arbeitsergebnisse, die Vergütung, Termine und weitere projektspezifische Bedingungen werden individuell vereinbart und ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder dem Einzelvertrag. Diese AGB gelten ergänzend für sämtliche Vereinbarungen zwischen AURA DESIGN LAB und dem Auftraggeber.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Leistungen von AURA DESIGN LAB richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(5) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn AURA DESIGN LAB ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von AURA DESIGN LAB sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform zustande.
(3) AURA DESIGN LAB ist berechtigt, die Aufnahme der Leistungserbringung von der vorherigen Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder sonstigen Vorauszahlung abhängig zu machen.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) AURA DESIGN LAB erbringt die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Die Leistungen werden auf Grundlage der bei Vertragsschluss vereinbarten Anforderungen und Zielsetzungen erbracht. Ein Anspruch auf Leistungen, Funktionen oder Arbeitsergebnisse, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, besteht nicht.
(3) AURA DESIGN LAB ist berechtigt, innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs geeignete gestalterische, technische und organisatorische Entscheidungen eigenständig zu treffen.
(4) Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(5) AURA DESIGN LAB ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Subunternehmer, Freelancer und sonstige Dienstleister einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt AURA DESIGN LAB sämtliche Informationen, Inhalte, Materialien, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind.
(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Materialien vollständig, richtig und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Bilder, Marken, Logos und sonstigen Materialien verfügt.
(4) Der Auftraggeber stellt AURA DESIGN LAB von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter durch bereitgestellte Inhalte oder Materialien entstehen.
(5) Verzögerungen, die durch eine fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
(6) Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund einer fehlenden, verspäteten oder fehlerhaften Mitwirkung entsteht, kann gesondert berechnet werden, sofern dies zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt wurde.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei vereinbarten Preisen um Festpreise für den jeweils definierten Leistungsumfang.
(3) Zusätzliche Leistungen und Erweiterungen werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert vergütet.
(4) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, beträgt diese 14 Kalendertage ab Rechnungserhalt.
(5) Reality Architect LLC ist eine Gesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Die umsatzsteuerliche Behandlung der jeweiligen Leistungen richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) AURA DESIGN LAB ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
(3) Bei erheblichem oder fortbestehendem Zahlungsverzug ist AURA DESIGN LAB berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften außerordentlich zu kündigen.
(4) Kosten, die durch vom Auftraggeber beauftragte oder für das Projekt eingesetzte Drittanbieter entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Vergütung sind.
§ 7 Termine und Leistungsfristen
(1) Leistungsfristen und Fertigstellungstermine werden individuell vereinbart.
(2) Sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde, handelt es sich bei Zeitangaben um voraussichtliche Zeiträume.
(3) Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
(4) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, technischer Störungen oder Ausfällen von Drittanbietern, die AURA DESIGN LAB nicht zu vertreten hat, können zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen führen.
§ 8 Abnahme und Freigabe
(1) Soweit die vereinbarte Leistung ihrer Art nach eine Abnahme voraussetzt, stellt AURA DESIGN LAB die vereinbarten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme bereit.
(2) Der Auftraggeber hat die bereitgestellten Arbeitsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und erkennbare Mängel oder Abweichungen konkret mitzuteilen.
(3) Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht auf einem Mangel beruhen und über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen keine Mängel dar und können gesondert vergütet werden.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, kann eine Abnahmefiktion eintreten, wenn der Auftraggeber die Abnahme trotz ordnungsgemäßer Bereitstellung und angemessener Fristsetzung nicht erklärt.
§ 9 Änderungen und Erweiterungen
(1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
(2) AURA DESIGN LAB ist berechtigt, für zusätzliche Leistungen eine zusätzliche Vergütung und eine Anpassung des vereinbarten Zeitplans zu verlangen.
(3) Die Umsetzung zusätzlicher Leistungen erfolgt nach entsprechender Bestätigung durch den Auftraggeber.
§ 10 Drittanbieter und technische Infrastruktur
(1) Für die Erbringung digitaler Leistungen können externe Plattformen, Softwarelösungen, APIs, Hostinganbieter, Zahlungsdienstleister, Kommunikationsdienste und sonstige technische Dienste eingesetzt werden.
(2) AURA DESIGN LAB übernimmt keine Verantwortung für Änderungen, Einschränkungen, Ausfälle oder Fehlfunktionen von Drittanbietern, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von AURA DESIGN LAB liegen.
(3) Kosten für Lizenzen, Abonnements, Hosting, Domains, Software, APIs oder sonstige Leistungen Dritter sind nur dann Bestandteil der vereinbarten Vergütung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Änderungen der technischen Voraussetzungen, Preise, Nutzungsbedingungen oder Funktionen eines Drittanbieters können eine Anpassung der vereinbarten Leistung erforderlich machen.
§ 11 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche von AURA DESIGN LAB im Rahmen eines Auftrags erstellten Konzepte, Designs, Texte, Strukturen, Softwarebestandteile, technischen Lösungen, Prozesse und sonstigen Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich oder anderweitig gesetzlich geschützt sein.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben die jeweiligen Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte bei AURA DESIGN LAB oder den jeweiligen Rechteinhabern.
(3) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen.
(4) Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrechte verbleiben bei AURA DESIGN LAB.
(5) Interne Methoden, Prozesse, Vorlagen, Frameworks, technische Grundlagen, wiederverwendbare Komponenten und allgemeines Know-how von AURA DESIGN LAB sind von der Übertragung von Nutzungsrechten nicht umfasst.
(6) Für Inhalte oder Komponenten Dritter gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
§ 12 Referenznutzung
(1) AURA DESIGN LAB ist berechtigt, abgeschlossene Projekte und erstellte Arbeitsergebnisse zu eigenen Referenzzwecken zu verwenden, insbesondere in Portfolio-Darstellungen, Präsentationen und auf der eigenen Website.
(2) Eine Veröffentlichung vertraulicher Informationen oder nicht öffentlich bestimmter Unternehmensdaten des Auftraggebers erfolgt nicht ohne entsprechende Berechtigung.
(3) Abweichende Vereinbarungen zur Referenznutzung bleiben unberührt.
§ 13 Gewährleistung
(1) AURA DESIGN LAB gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme oder Übergabe grundsätzlich den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen.
(2) Bei berechtigten Mängeln ist AURA DESIGN LAB zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
(3) AURA DESIGN LAB ist berechtigt, die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder eine andere geeignete Herstellung des vertragsgemäßen Zustands vorzunehmen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Kein Mangel sind insbesondere Beeinträchtigungen, die durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte bereitgestellte Inhalte, Änderungen von Drittanbietern oder technische Änderungen von Browsern, Betriebssystemen oder Schnittstellen verursacht wurden.
(5) Eine Gewährleistung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, bestimmte Umsätze, Reichweiten, Rankings, Conversion-Raten, Kundenanfragen oder sonstige wirtschaftliche Kennzahlen wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 14 Haftung
(1) AURA DESIGN LAB haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AURA DESIGN LAB nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und entgangene Einsparungen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen von AURA DESIGN LAB.
(5) AURA DESIGN LAB haftet nicht für Datenverluste, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
§ 15 Datenschutz
(1) AURA DESIGN LAB verarbeitet personenbezogene Daten nach den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzerklärung.
(2) Soweit AURA DESIGN LAB personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(3) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten und seiner eigenen Datenverarbeitungen verantwortlich, soweit AURA DESIGN LAB nicht selbst Verantwortlicher der jeweiligen Verarbeitung ist.
§ 16 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte Geschäfts-, Kunden-, Finanz-, Strategie-, Technologie- und Projektdaten.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Verpflichtung öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
(4) Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen gelten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des jeweiligen Vertrags richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
(2) Bei einmaligen Leistungen endet das Vertragsverhältnis grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen.
(3) Bei laufenden Leistungen gelten die jeweils vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung verletzt, der Auftraggeber mit erheblichen Zahlungen in Verzug gerät oder die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unzumutbar ist.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 18 Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Mit Beendigung des Vertrags sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen und fälligen Vergütungsansprüche auszugleichen.
(2) Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zur Vertragsbeendigung entstandener Aufwand sind nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung und der gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.
(3) Die Nutzung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen richtet sich nach den vereinbarten Nutzungsrechten und dem jeweiligen Stand der Vergütung.
(4) Für Drittanbieterleistungen, die nach Beendigung der Geschäftsbeziehung im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers fortgeführt werden, trägt der Auftraggeber die Verantwortung und die anfallenden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 19 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Hierzu gehören insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, Pandemien, Streiks sowie erhebliche Störungen der Telekommunikations-, Internet- oder sonstigen technischen Infrastruktur.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei über wesentliche Beeinträchtigungen, sobald dies zumutbar möglich ist.
(3) Bei einer länger andauernden erheblichen Behinderung werden die Parteien eine angemessene Anpassung der weiteren Vertragsdurchführung vereinbaren.
§ 20 Inhalte und Rechte Dritter
(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien keine Rechte Dritter verletzen.
(2) Dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Schutzrechte.
(3) Der Auftraggeber stellt AURA DESIGN LAB von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung solcher Rechte beruhen.
§ 21 Keine Erfolgsgarantie
AURA DESIGN LAB schuldet die vertraglich vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird insbesondere keine Garantie für bestimmte Umsätze, Gewinne, Reichweiten, Besucherzahlen, Rankings, Conversion-Raten, Kundenanfragen, Bewerbungen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse übernommen.
§ 22 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 23 Anwendbares Recht
(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Die Rechtswahl erfolgt unabhängig vom Sitz von Reality Architect LLC in den Vereinigten Staaten.
(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften, die unabhängig von der Rechtswahl Anwendung finden, bleiben unberührt.
§ 24 Gerichtsstand
(1) Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis vereinbart.
(2) AURA DESIGN LAB bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.
(3) Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich nicht zulässig ist, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 26 Kontakt
AURA DESIGN LAB
Reality Architect LLC
1209 Mountain Road Pl NE, Ste N
Albuquerque, NM 87110
Vereinigte Staaten von Amerika
E-Mail: office@auradesignlab.com