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Ratgeber · Mitarbeiter

Mitarbeiter und Azubis finden im Handwerk: Karriereseite, Stellenanzeige und schnelle Bewerbung

Von Jannis Bethke-Pittadakis · Stand · 9 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Um im Handwerk Mitarbeiter zu finden, brauchen Sie drei Dinge: eine eigene Karriereseite mit konkreten Angaben zur Arbeit, Stellenanzeigen auf mehreren Kanälen und eine Bewerbung, die sich in wenigen Minuten vom Handy aus erledigen lässt. Nutzen Sie kostenlose Angebote wie die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und die Lehrstellenbörse Ihrer Handwerkskammer. Mit strukturierten Daten können Sie Ihre Stellen außerdem für die Google-Jobsuche auszeichnen. Entscheidend ist anschließend, wie schnell Sie auf Bewerbungen reagieren.

Die Lage: Warum Bewerber im Handwerk die Wahl haben

Viele Betriebsinhaber kennen die Situation: Die Auftragsbücher sind voll, aber auf eine Stellenanzeige meldet sich niemand. Das liegt nicht unbedingt am einzelnen Betrieb. Die Zahlen zeigen, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt.

Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) am Institut der deutschen Wirtschaft hat die Lage für 2025 ausgewertet: Auf knapp 210.000 offene Stellen in Handwerksberufen kamen nur etwa 140.000 arbeitslose Handwerker. Rechnerisch konnten 97.482 offene Stellen nicht besetzt werden, also fast jede zweite. In 59 der 115 Handwerksberufe bestanden Engpässe. In 35 dieser Berufe gibt es den Mangel bereits seit mindestens zehn Jahren.

Laut KOFA ist die Lücke in der Bauelektrik (16.270) am größten, gefolgt von der Kraftfahrzeugtechnik (13.327) und Sanitär, Heizung, Klimatechnik (10.941). Auch Dachdecker gehören zu den Berufen, in denen Fachkräfte fehlen.

Bei der Ausbildung ist die Entwicklung gemischt. Laut BIBB wurden 2025 bundesweit rund 476.000 Ausbildungsverträge abgeschlossen, 2,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Im Handwerk stieg die Zahl dagegen um 0,4 Prozent. Trotzdem blieben nach Angaben des ZDH über 16.000 Ausbildungsstellen im Handwerk unbesetzt. Über alle Bereiche hinweg waren es bundesweit laut BIBB rund 54.400.

Für Ihren Betrieb bedeutet das: Gute Gesellen und interessierte Schulabgänger haben häufig mehrere Möglichkeiten. Ob Sie im Handwerk Mitarbeiter finden, hängt deshalb nicht allein von der Stellenanzeige ab, sondern vom gesamten Bewerbungsprozess. Wer leicht zu finden ist, die Arbeitsbedingungen konkret beschreibt und schnell reagiert, verbessert seine Chancen.

Auch die Betriebe sehen darin eine Herausforderung. In einer Bitkom-Umfrage von 2025 stimmten 54 Prozent der Handwerksbetriebe der Aussage zu, dass sie ohne digitale Technologien im Wettbewerb um Fachkräfte verlieren.

Die wichtigsten Kanäle für Fachkräfte und Azubis

Es gibt keinen einzelnen Kanal, über den sich alle Bewerber erreichen lassen. Erfahrene Gesellen suchen anders als Schüler, die sich in der neunten Klasse erstmals mit ihrer Berufswahl beschäftigen. Sinnvoll ist deshalb eine Kombination aus kostenlosen Stellenbörsen und persönlichen Kontakten. Wichtig ist, dass alle Wege zu derselben Stelle auf Ihrer eigenen Website führen.

Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit

Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit können Arbeitgeber kostenlos nutzen. Für die Veröffentlichung benötigen Sie laut Bundesagentur ein Konto. Die Zugangsdaten erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service. Anschließend legen Sie im Konto über „Neues Stellenangebot“ Ihre Anzeige an und veröffentlichen sie mit „Angebot veröffentlichen“. Wenn Sie kein Konto anlegen möchten, können Sie Ihr Angebot über „Stellenangebot übermitteln“ an den Arbeitgeber-Service senden.

Zusätzlich können Sie in Bewerberprofilen selbst nach geeigneten Kandidaten suchen. Bei der Suche nach Auszubildenden lohnt sich außerdem ein Gespräch mit dem Arbeitgeber-Service vor Ort. Dort kennt man die Bewerberlage in Ihrer Region.

Lehrstellenbörse der Handwerkskammer

Für die Suche nach Auszubildenden ist die Lehrstellenbörse Ihrer Handwerkskammer eine gute Anlaufstelle. Viele Kammern übernehmen die Einträge zusätzlich in die App Lehrstellenradar, über die Jugendliche nach Ausbildungs- und Praktikumsplätzen suchen. Tragen Sie alle wichtigen Informationen ein und verlinken Sie auf Ihre eigene Karriereseite. Wie die Veröffentlichung funktioniert, erklärt Ihnen Ihre Kammer. Häufig reicht ein einmaliger Eintrag im Verwaltungsportal.

Schulen und Praktika

Viele Auszubildende lernen ihren späteren Betrieb zunächst über ein Praktikum kennen. Knüpfen Sie Kontakte zu Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Ihrer Umgebung, beteiligen Sie sich an Veranstaltungen zur Berufsorientierung oder bieten Sie Ferienpraktika an. Machen Sie auf Ihrer Karriereseite ausdrücklich auf diese Möglichkeiten aufmerksam. Für Schüler ist ein Praktikum oft ein leichterer Einstieg als eine formelle Bewerbung.

Mitarbeiter werben Mitarbeiter

Ihre eigenen Mitarbeiter kennen möglicherweise andere Gesellen, Schulfreunde ihrer Kinder oder frühere Kollegen aus der Berufsschule. Informieren Sie Ihr Team darüber, welche Stelle Sie besetzen möchten, und stellen Sie einen kurzen Link bereit, der sich unkompliziert weiterleiten lässt. Einige Betriebe zahlen für erfolgreiche Empfehlungen eine Prämie. Wie Sie diese steuerlich korrekt behandeln, besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Social Media

Instagram, Facebook und TikTok können helfen, auf offene Stellen aufmerksam zu machen, insbesondere bei jüngeren Bewerbern. Ein kurzes Video direkt von der Baustelle vermittelt häufig mehr als ein langer Text. Social Media ist kein Muss. Wenn Sie diese Kanäle nutzen, verlinken Sie jeden Beitrag auf die passende Stelle auf Ihrer Website. So können Interessierte direkt den nächsten Schritt machen.

Google-Jobsuche über strukturierte Daten

Wer bei Google nach „Dachdecker Job“ und einem Ort sucht, sieht häufig einen eigenen Bereich mit Stellenangeboten. Diese Funktion heißt bei Google Google-Jobsuche und ist laut Google Search Central auch in Deutschland verfügbar. Damit Ihre Stelle dort erscheinen kann, benötigt die Stellenseite strukturierte Daten vom Typ JobPosting. Dabei handelt es sich um zusätzliche Angaben im Quelltext, die Google Informationen wie Berufsbezeichnung, Arbeitsort, Arbeitgeber und Veröffentlichungsdatum liefern.

Laut Google gelten dafür klare Regeln:

  • Eine Stelle pro Seite: Die Auszeichnung gehört auf eine Seite mit genau einer Stellenausschreibung, nicht auf eine allgemeine Übersichtsseite.
  • Pflichtangaben: title, description, datePosted, hiringOrganization und jobLocation.
  • Abgelaufene Stellen: Abgelaufene Stellen dürfen laut Google nicht als aktuelle Angebote erscheinen. Entfernen Sie die Seite oder setzen Sie validThrough auf ein Datum in der Vergangenheit.

Ob Google Ihre Stelle tatsächlich anzeigt, entscheidet Google selbst. Korrekte strukturierte Daten schaffen jedoch die technische Voraussetzung dafür.

Was auf eine gute Karriereseite gehört

Alle Kanäle sollten Interessierte letztlich an dieselbe Stelle führen: Ihre Website. Dort entscheidet sich oft innerhalb kurzer Zeit, ob sich jemand bei Ihnen meldet. Eine eigene Karriereseite ist deshalb ein wichtiger Bestandteil Ihrer Personalsuche. Welche Inhalte eine Handwerker-Website insgesamt braucht, erfahren Sie im Ratgeber Handwerker-Website: Inhalt und Kosten.

Die folgende Checkliste hilft Ihnen beim Aufbau:

  • Jede Stelle auf einer eigenen Seite, mit einer eindeutigen Bezeichnung wie „Dachdecker-Geselle (m/w/d) in Vollzeit“.
  • Konkrete Aufgaben: Neubau oder Sanierung, Steildach oder Flachdach, Einsatzgebiet und typische Baustellen.
  • Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen: Arbeitsbeginn am Morgen, früherer Feierabend am Freitag, mögliche Wochenendarbeit und Fahrtzeiten zu den Baustellen.
  • Ihre Leistungen als Arbeitgeber: Lohn oder Lohnspanne, Firmenwagen, Werkzeug und Arbeitskleidung, Weiterbildung bis zum Meister oder Arbeit in einer festen Kolonne.
  • Echte Fotos und Gesichter: Bilder Ihres Teams, Ihrer Fahrzeuge und Ihrer Baustellen statt austauschbarer Stockfotos.
  • Ein Ansprechpartner mit Namen und Telefonnummer, nach Möglichkeit ergänzt um einen WhatsApp-Kontakt.
  • Eine eigene Seite für Azubis: Informationen zum Ausbildungsablauf, zur Berufsschule, zur Ausbildungsvergütung, zu Übernahmechancen und zu möglichen Praktika.
  • Die Bewerbung direkt auf der Seite, ohne den Umweg über eine E-Mail mit Anhängen.

Konkrete Informationen überzeugen mehr als allgemeine Versprechen. „Familiäres Arbeitsklima“ steht in vielen Stellenanzeigen. „Wir arbeiten in festen Zweierteams, und Ihr Chef ist jeden Tag auf der Baustelle“ vermittelt dagegen ein klares Bild vom Arbeitsalltag.

Die Stellenanzeige: klar, konkret und fair

Die Stellenanzeige ist der Text, den Sie auf Ihren verschiedenen Kanälen veröffentlichen. Sie sollte auf den ersten Blick die wichtigsten Fragen beantworten: Welche Arbeit ist gefragt, wo findet sie statt, welche Bedingungen gelten und wie können sich Interessierte bewerben?

Ein bewährter Aufbau sieht so aus:

  1. Titel: Berufsbezeichnung, Zusatz „(m/w/d)“, Vollzeit oder Teilzeit und Ort.
  2. Zwei Sätze zum Betrieb: Gewerk, Betriebsgröße und Einsatzgebiet.
  3. Aufgaben: drei bis fünf konkrete Tätigkeiten.
  4. Was Sie mitbringen sollten: nur tatsächlich erforderliche Voraussetzungen, zum Beispiel eine abgeschlossene Ausbildung oder den Führerschein Klasse B.
  5. Was Sie bieten: Lohn, Arbeitszeit, Ausstattung und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  6. So bewerben Sie sich: Link zur kurzen Bewerbung, Telefonnummer und Ansprechpartner.

KI kann Sie beim Formulieren unterstützen, beispielsweise mit einem ersten Entwurf. Prüfen Sie anschließend jede Aussage auf Richtigkeit und passen Sie den Text an Ihren Betrieb an. Weitere Hinweise finden Sie im Ratgeber KI im Handwerk.

Was das AGG bei Stellenanzeigen verlangt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber vor Benachteiligung, beispielsweise wegen des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der Religion oder der sexuellen Identität (§ 1 AGG). Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht entgegen dem Benachteiligungsverbot aus § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden.

Für die Praxis bedeutet das:

  • Geschlechtsneutral ausschreiben: Verwenden Sie beispielsweise „Elektroniker (m/w/d)“ oder eine neutrale Berufsbezeichnung. Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlechtseintrag (1 BvR 2019/16) ist „d“ für divers gebräuchlich.
  • Keine Altersvorgaben: Vermeiden Sie Höchstgrenzen und Formulierungen wie „zwischen 25 und 35“. Auch die Bezeichnung „junges dynamisches Team“ hat das Bundesarbeitsgericht als Indiz für eine mögliche Altersbenachteiligung gewertet (BAG, Urteil vom 11.08.2016, 8 AZR 406/14).
  • Nur tatsächlich erforderliche Anforderungen nennen: Die Formulierung „Deutsch als Muttersprache“ kann an die Herkunft anknüpfen und ist deshalb problematisch. Benennen Sie stattdessen die konkreten Anforderungen, etwa „gute Deutschkenntnisse für Kundengespräche“.

Das ist wichtig, weil der Betrieb nach § 22 AGG beweisen muss, dass keine Benachteiligung vorlag, wenn ein Bewerber entsprechende Indizien nachweist. Eine unglücklich formulierte Anzeige kann als solches Indiz dienen. Wird ein Bewerber nicht eingestellt, kann eine Entschädigung fällig werden. Sie ist auf drei Monatsgehälter begrenzt, wenn der Bewerber auch bei einer benachteiligungsfreien Auswahl nicht eingestellt worden wäre (§ 15 Abs. 2 AGG). Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG).

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Stellenanzeige im Zweifel einmal von einer Anwältin, einem Anwalt oder Ihrer Handwerkskammer prüfen. Eine geprüfte Vorlage können Sie anschließend für weitere Stellen verwenden.

Die Bewerbung in wenigen Minuten vom Handy

Ein Geselle, der Ihre Anzeige abends auf dem Sofa entdeckt, hat seinen Lebenslauf möglicherweise nicht als PDF auf dem Handy gespeichert. Ein Schüler hat oft noch nie ein Anschreiben verfasst. Wenn Sie für die Bewerbung ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Zeugnisse per E-Mail verlangen, brechen viele Interessierte an dieser Stelle ab.

Ein kurzes Bewerbungsformular für das Handy senkt diese Hürde. Fragen Sie zunächst nur die Informationen ab, die Sie für ein erstes Telefonat tatsächlich benötigen:

  • Name und Telefonnummer
  • Für welche Stelle, ab wann
  • Ausbildung oder Erfahrung, beispielsweise zur Auswahl: Azubi, Geselle, Meister, Quereinsteiger
  • Führerschein ja oder nein
  • Optional: Foto eines Zeugnisses oder ein kurzer Satz zur eigenen Person

Ein Anschreiben ist für diesen ersten Schritt nicht nötig. Die wichtigsten Fragen lassen sich im persönlichen Gespräch ohnehin besser klären. Zeugnisse können Sie bei Bedarf später anfordern.

Beachten Sie beim Formular auch den Datenschutz. Wenn Sie personenbezogene Daten erheben, müssen Sie nach Art. 13 DSGVO darüber informieren, wie diese Daten verarbeitet werden. Ein kurzer Hinweis direkt am Formular mit einem Link zur Datenschutzerklärung gehört deshalb dazu.

Bieten Sie zusätzlich eine Alternative zum Formular an, etwa mit dem Hinweis: „Oder rufen Sie uns einfach an.“ Manche Bewerber telefonieren lieber oder schreiben eine WhatsApp-Nachricht. Entscheidend ist, dass jede Anfrage zuverlässig bei der zuständigen Person ankommt und nicht im Postfach liegen bleibt.

Schnell reagieren: Ablauf nach dem Eingang

Gute Bewerber stehen häufig mit mehreren Betrieben gleichzeitig in Kontakt. Wenn Sie sich erst nach zwei Wochen melden, hat sich der Bewerber möglicherweise bereits für einen anderen Arbeitgeber entschieden. Ein klarer Ablauf hilft, das zu vermeiden:

  1. Eingangsbestätigung sofort: Senden Sie automatisch eine Nachricht, die den Eingang der Bewerbung bestätigt und mitteilt, wer sich wann meldet.
  2. Rückruf innerhalb von ein bis zwei Werktagen: Führen Sie ein kurzes Telefonat von etwa zehn Minuten und klären Sie die wichtigsten Fragen.
  3. Kennenlernen vor Ort: Vereinbaren Sie einen Termin im Betrieb oder auf der Baustelle. Für Azubis kann auch ein Probetag oder Praktikum sinnvoll sein.
  4. Klare Zusage oder Absage: Geben Sie zeitnah und freundlich Rückmeldung. Auch eine Absage bleibt in Erinnerung und wird möglicherweise im persönlichen Umfeld weitererzählt.
  5. Startvorbereitung: Klären Sie Arbeitskleidung, den ersten Arbeitstag und einen festen Ansprechpartner im Team.

Legen Sie fest, wer für Bewerbungen verantwortlich ist und wer diese Aufgabe bei Abwesenheit übernimmt. Gerade in der arbeitsreichen Saison bleiben Anfragen sonst schnell liegen.

Praxisbeispiel: Dachdeckerbetrieb mit zwei offenen Stellen

Ein fiktives Beispiel: Ein Dachdeckerbetrieb mit zwölf Mitarbeitern in Niedersachsen, hier Dachtechnik Hansen genannt, sucht einen Gesellen und einen Auszubildenden. Bisher war die Stellenanzeige als PDF auf der Website hinterlegt. Bewerbungen sollten per E-Mail eingehen. Innerhalb eines halben Jahres gingen zwei Bewerbungen ein.

Inhaber Tobias Hansen stellt den Prozess um:

  • Zwei eigene Seiten: „Dachdecker-Geselle (m/w/d)“ und „Ausbildung zum Dachdecker (m/w/d)“. Beide Seiten enthalten Teamfotos, eine Lohnspanne, Arbeitszeiten und das Angebot eines Praktikums für Schüler.
  • Strukturierte Daten: Beide Seiten erhalten eine JobPosting-Auszeichnung für die Google-Jobsuche.
  • Kurze Bewerbung: Ein Formular mit fünf Feldern, das sich in wenigen Minuten am Handy ausfüllen lässt. Telefonnummer und WhatsApp-Kontakt stehen ebenfalls bereit.
  • Kanäle: Die Gesellenstelle erscheint in der Jobsuche der Arbeitsagentur, die Ausbildungsstelle zusätzlich in der Lehrstellenbörse der Handwerkskammer. Beide Anzeigen verlinken auf die eigene Website.
  • Team einbinden: Jeder Mitarbeiter erhält den Link zur offenen Stelle aufs Handy und wird gebeten, ihn an mögliche Interessenten weiterzuleiten.
  • Fester Ablauf: Bürokraft Frau Peters ruft jeden Bewerber innerhalb von zwei Werktagen zurück. Tobias Hansen lädt geeignete Interessenten zum Probetag ein.

Eine Garantie für mehr Bewerbungen gibt es nicht. Der Betrieb hat jedoch die Hürden beseitigt, an denen Interessierte zuvor scheitern konnten: unklare Angaben, ein umständlicher Bewerbungsweg und lange Wartezeiten. Genau diese Punkte können Sie selbst beeinflussen, wenn Sie im Handwerk Mitarbeiter finden möchten.

Wie eine solche Karriereseite mit einer Bewerbung direkt vom Handy aufgebaut werden kann, erfahren Sie auf der Seite Mitarbeiter: Fachkräfte und Azubis gewinnen.

Quellen

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut KOFA blieben 2025 rechnerisch 97.482 offene Stellen in Handwerksberufen unbesetzt, also fast jede zweite.
  • Stellenangebote können Sie kostenlos bei der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen. Ausbildungsplätze können Sie zusätzlich in der Lehrstellenbörse Ihrer Handwerkskammer eintragen.
  • Mit strukturierten Daten vom Typ JobPosting kann Ihre Stelle in der Google-Jobsuche erscheinen. Dafür benötigt jede Stelle eine eigene Seite.
  • Nach § 11 AGG müssen Stellenanzeigen benachteiligungsfrei formuliert sein, insbesondere geschlechtsneutral und ohne unzulässige Altersvorgaben.
  • Eine Bewerbung, die ohne Anschreiben direkt vom Handy aus in wenigen Minuten erledigt ist, senkt die Hürde für Gesellen und Azubis.

Häufige Fragen

Muss in jeder Stellenanzeige „m/w/d“ stehen?

Nein, der Zusatz „m/w/d“ ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Nach § 11 AGG muss eine Stelle jedoch so ausgeschrieben werden, dass niemand unzulässig benachteiligt wird, auch nicht wegen des Geschlechts. Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlechtseintrag (1 BvR 2019/16) hat sich „m/w/d“ als gängige Lösung etabliert. Möglich sind auch geschlechtsneutrale Berufsbezeichnungen wie „Fachkraft für Dachtechnik“. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Darf ich in einer Stellenanzeige ein „junges Team“ erwähnen?

Davon ist abzuraten, weil die Formulierung als Hinweis auf eine mögliche Altersbenachteiligung gewertet werden kann. Das Bundesarbeitsgericht hat „junges dynamisches Team“ als Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters eingeordnet (BAG, Urteil vom 11.08.2016, 8 AZR 406/14). Beschreiben Sie stattdessen konkret, wie Ihr Team arbeitet, etwa mit „festen Kolonnen und kurzen Wegen zum Chef“. Im Zweifel lassen Sie die Anzeige von einer Anwältin, einem Anwalt oder Ihrer Handwerkskammer prüfen.

Was kostet eine Stellenanzeige bei der Arbeitsagentur?

Die Veröffentlichung ist kostenlos. Laut Bundesagentur für Arbeit können Arbeitgeber ihre Stellenangebote selbst kostenlos einstellen. Dafür benötigen Sie ein Konto. Die Zugangsdaten erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service. Alternativ können Sie Ihr Stellenangebot online ohne Anmeldung an den Arbeitgeber-Service übermitteln, der es für Sie veröffentlicht.

Wie kommt meine Stellenanzeige in die Google-Jobsuche?

Ihre Stellenanzeige kann über strukturierte Daten vom Typ JobPosting auf der jeweiligen Stellenseite in der Google-Jobsuche erscheinen. Zu den von Google geforderten Angaben gehören title, description, datePosted, hiringOrganization und jobLocation. Jede Stelle benötigt eine eigene Seite. Abgelaufene Stellen müssen als beendet gekennzeichnet oder entfernt werden. Ob Google eine Stelle tatsächlich anzeigt, ist nicht garantiert.

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