Ratgeber · Website & Recht
Website für Handwerker: Was kostet eine Website, die Aufträge bringt?
Kurz gesagt
Eine gute Website für Handwerker zeigt auf den ersten Blick, welche Leistungen Sie anbieten, in welcher Region Sie arbeiten und wie Interessenten Sie unkompliziert erreichen. Sie sollte von Anfang an für die Nutzung auf dem Smartphone ausgelegt sein. Pflicht sind ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG und eine Datenschutzerklärung. Die Kosten hängen vom Modell ab: Sie können einen Baukasten abonnieren, einen Festpreis zahlen oder die Website gegen eine monatliche Gebühr mieten. Entscheidend sind die Gesamtkosten über mehrere Jahre, die darüber gewonnenen Anfragen und die Frage, wem Website und Domain am Ende gehören.
Was eine Handwerker-Website leisten muss
Die meisten Aufträge im Handwerk entstehen weiterhin durch Empfehlungen. Eine gute Website bleibt trotzdem wichtig, denn Interessenten möchten sich vor einer Anfrage selbst ein Bild vom Betrieb machen. In einer Bitkom-Umfrage von 2025 gaben 26 Prozent der Befragten an, bei der Handwerkersuche die Webseiten möglicher Betriebe anzusehen. Für 4 von 10 (40 Prozent) ist das Fehlen einer Webseite sogar ein Ausschlusskriterium.
Wer Ihren Betrieb empfohlen bekommt, sucht also häufig online nach weiteren Informationen. Eine Website für Handwerker sollte dann drei Fragen schnell beantworten: Bietet der Betrieb die gesuchte Leistung an? Ist er in meiner Region tätig? Wie kann ich Kontakt aufnehmen? Weitere Informationen kommen danach.
Daraus ergeben sich sieben wichtige Bausteine:
- Leistungen klar benennen. Schreiben Sie konkret, was Sie anbieten, zum Beispiel Innenanstriche, Fassadenarbeiten, Tapezierarbeiten oder Bodenbeläge. Für jede Hauptleistung empfiehlt sich eine eigene Seite. Kunden suchen gezielt nach einer bestimmten Arbeit und nicht nur nach einem Handwerksbetrieb.
- Einsatzgebiet nennen. Führen Sie die Orte und Stadtteile auf, in denen Sie tätig sind. So erkennen Interessenten schnell, ob Sie für ihren Auftrag infrage kommen. Auch Suchmaschinen können Ihren Betrieb dadurch besser einordnen.
- Echte Referenzfotos zeigen. Eigene Aufnahmen von abgeschlossenen Arbeiten vermitteln einen realistischen Eindruck. Zeigen Sie beispielsweise Vorher-nachher-Bilder und erklären Sie kurz, welche Arbeiten Sie ausgeführt haben.
- Einen Ansprechpartner zeigen. Stellen Sie eine Person mit Namen und Foto vor, etwa den Meister oder die Bürokraft, die Anfragen entgegennimmt. Das gibt Interessenten einen konkreten Ansprechpartner.
- Anfrage in wenigen Schritten. Machen Sie Ihre Telefonnummer direkt antippbar, bieten Sie ein kurzes Formular an und ermöglichen Sie bei Bedarf den Upload von Fotos. Jedes unnötige Pflichtfeld erschwert die Kontaktaufnahme.
- Handy zuerst. Google nutzt für die Indexierung und das Ranking die mobile Version einer Website. Dieses Verfahren heißt Mobile-First-Indexierung. Da viele Kunden Ihre Seite zuerst auf dem Smartphone öffnen, sollte sie dort besonders übersichtlich und einfach bedienbar sein.
- Schnell laden. Google empfiehlt Websitebetreibern, gute Core Web Vitals anzustreben. Ein Richtwert: Der größte sichtbare Inhalt sollte innerhalb von 2,5 Sekunden geladen sein. Häufig bremsen vor allem große, unbearbeitete Fotos die Ladezeit.
Eine Website ersetzt das Google-Unternehmensprofil nicht. Beide Kanäle ergänzen sich. Wie Sie das Profil einrichten, erfahren Sie im Ratgeber Google-Unternehmensprofil für Handwerker. Ob sich zusätzlich Portale lohnen, zeigt der Vergleich MyHammer, Check24 und Co. oder eigene Website.
Pflichtangaben: Impressum und Datenschutz
Jede geschäftliche Website benötigt ein Impressum. Die gesetzliche Grundlage steht seit dem 14.05.2024 in § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Zuvor war die Regelung in § 5 TMG enthalten. Inhaltlich hat sich wenig geändert. Wenn Ihr Impressum noch auf das Telemediengesetz verweist, sollten Sie den Verweis aktualisieren oder entfernen. Sie müssen den Paragrafen nicht ausdrücklich im Impressum nennen.
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Für die meisten Handwerksbetriebe gehören folgende Angaben hinein:
- vollständiger Name beziehungsweise Firmenname und die ladungsfähige Anschrift, ein Postfach reicht nicht
- bei einer GmbH oder anderen juristischen Person: Rechtsform und Vertretungsberechtigte, etwa die Geschäftsführung
- Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme, mindestens eine E-Mail-Adresse, sinnvollerweise auch die Telefonnummer
- Register und Registernummer, falls Sie zum Beispiel im Handelsregister eingetragen sind
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern Sie eine davon haben
Kammer und Berufsbezeichnung
Für reglementierte Berufe verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG zusätzliche Angaben: die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem diese verliehen wurde, und die geltenden berufsrechtlichen Regelungen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nennt diese Anforderungen ausdrücklich für die Gesundheitshandwerke, etwa Augenoptiker, Zahntechniker und Hörakustiker. In diesen Fällen gehören die zuständige Handwerkskammer, die Berufsbezeichnung, Deutschland als Staat und die Handwerksordnung ins Impressum.
Für andere zulassungspflichtige Handwerke wie Maler oder Elektrotechniker nennt der ZDH diese Pflicht nicht. Viele Betriebe führen ihre Handwerkskammer trotzdem freiwillig auf. Das ist grundsätzlich möglich. Eine Aufsichtsbehörde müssen laut ZDH im Handwerk nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher angeben. Klären Sie im Zweifel mit Ihrer Handwerkskammer, welche Angaben für Ihr Gewerk erforderlich sind.
Streitschlichtung
Den früher üblichen Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung benötigen Sie nicht mehr. Die Plattform wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3228 abgeschafft und am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Die Handwerkskammer Münster empfiehlt, entsprechende Hinweise aus Website, Impressum, AGB und E-Mail-Signaturen zu entfernen.
Die Informationspflicht nach § 36 VSBG besteht weiterhin, wenn sie für Ihren Betrieb gilt. Dabei geht es um die Angabe, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ausgenommen sind Betriebe, die am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben. Der ZDH empfiehlt allgemein, Angaben zur Verbraucherschlichtung im Impressum aufzunehmen.
Datenschutzerklärung
Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, benötigen Sie eine Datenschutzerklärung. Das betrifft praktisch jede Website, beispielsweise wenn sie ein Kontaktformular enthält. Grundlage ist Art. 13 DSGVO. Die Erklärung muss unter anderem nennen, wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, zu welchen Zwecken Daten verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht und an wen Daten weitergegeben werden. Entscheidend ist, dass die Angaben zu den tatsächlichen Funktionen Ihrer Website passen. Eine kopierte Vorlage, in der eingebundene Karten, Schriftarten oder Statistik-Werkzeuge fehlen, reicht dafür nicht aus.
Ob Ihre Website zusätzlich barrierefrei sein muss, hängt unter anderem von Ihrem Angebot und der Betriebsgröße ab. Die Einzelheiten erklärt der Ratgeber Barrierefreiheit der Website im Handwerk.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung im Zweifel von einer Anwältin, einem Anwalt oder Ihrer Handwerkskammer prüfen.
Checkliste für Ihre Handwerker-Website
Mit dieser Checkliste können Sie eine neue oder bestehende Handwerker-Website prüfen. Am besten nehmen Sie dafür Ihr eigenes Smartphone zur Hand:
- Erster Bildschirm: Ist sofort erkennbar, welches Gewerk Sie anbieten und in welcher Region Sie arbeiten?
- Telefonnummer: Können Interessenten Ihre Nummer mit einem Fingertipp wählen, ohne erst scrollen zu müssen?
- Leistungen: Hat jede Hauptleistung eine eigene Seite oder zumindest einen eigenen Abschnitt mit passenden Fotos?
- Referenzen: Sind die Fotos echt, aktuell und aus Ihrer Region?
- Anfrage: Können Interessenten ihre Anfrage in höchstens drei Schritten senden, und erreicht sie Ihren Betrieb zuverlässig? Schicken Sie sich selbst eine Testanfrage.
- Ladezeit: Öffnet sich die Website auch über das Mobilfunknetz zügig?
- Impressum und Datenschutz: Sind beide Angaben von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar und aktuell, also mit § 5 DDG statt TMG und ohne Link zur OS-Plattform?
- Aktualität: Stimmen Öffnungszeiten, Ansprechpartner und Leistungen noch? Ein Copyright-Vermerk von vor fünf Jahren kann den Eindruck erwecken, dass die Website nicht mehr gepflegt wird.
Was eine Website für Handwerker kostet
Die Kosten für eine Homepage für Handwerker unterscheiden sich deutlich, weil die Angebote unterschiedliche Leistungen und Vertragsmodelle umfassen. Vier Varianten sind besonders verbreitet.
Baukasten in Eigenregie
Sie buchen bei einem Anbieter einen Homepage-Baukasten und erstellen Ihre Website selbst. Bei IONOS MyWebsite nennt die Preisseite für die Tarife 12 €, 18 € oder 33 € im Monat inklusive Umsatzsteuer. In den ersten sechs bis zwölf Monaten gelten derzeit niedrigere Aktionspreise (Stand Oktober 2026). Der Anbieter stellt die technische Grundlage bereit. Texte, Fotos, Seitenstruktur, Impressum und Datenschutzerklärung erstellen Sie selbst. Der größte Kostenfaktor ist daher oft die Zeit, die Sie investieren.
Freelancer
Eine selbstständige Webdesignerin oder ein selbstständiger Webdesigner erstellt Ihre Website in der Regel zu einem vereinbarten Projektpreis. Die Kosten hängen stark davon ab, welche Leistungen enthalten sind. Klären Sie, ob Texte, Fotos und Rechtstexte im Angebot enthalten sind oder von Ihnen bereitgestellt werden müssen. Fragen Sie außerdem, wer die Website nach dem Start pflegt und welche Kosten für spätere Änderungen anfallen.
Agentur
Eine Agentur arbeitet häufig mit mehreren Fachleuten zusammen, etwa für Gestaltung, Texte und technische Umsetzung. Das ist meist teurer als ein einfacher Baukasten, kann Ihnen aber mehr Beratung und mehrere Leistungen aus einer Hand bieten. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die Endsumme, sondern auch den tatsächlichen Leistungsumfang.
Mietmodell
Bei einem Mietmodell zahlen Sie zu Beginn keinen oder nur einen geringen Betrag und anschließend eine feste monatliche Gebühr. Darin sind häufig Hosting, technische Betreuung und ein bestimmter Umfang an Änderungen enthalten. Das senkt die Anfangskosten. Rechnen Sie die monatlichen Gebühren jedoch über die gesamte Mindestlaufzeit und die Folgejahre zusammen. Prüfen Sie außerdem, was mit der Website passiert, wenn Sie den Vertrag kündigen.
Laufende Kosten
Unabhängig vom gewählten Modell können folgende laufende Kosten anfallen:
- Domain: Sie ist meist der kleinste Kostenpunkt. Achten Sie auf den Preis ab dem zweiten Jahr, denn günstige Einstiegspreise gelten oft nur während der ersten zwölf Monate.
- Hosting: Hierbei handelt es sich um den Speicherplatz, auf dem Ihre Website liegt. Bei einem Baukasten oder Mietmodell ist das Hosting häufig enthalten. Andernfalls kommt es als zusätzlicher Kostenpunkt hinzu.
- Pflege: Dazu gehören neue Referenzfotos, aktualisierte Leistungen und technische Updates. Klären Sie vorab, ob Sie diese Arbeiten selbst übernehmen können oder für jede Änderung eine separate Rechnung erhalten.
Ein sinnvoller Vergleich berücksichtigt sämtliche Kosten über drei bis fünf Jahre: den einmaligen Preis, alle monatlichen Gebühren und die Pflege. Teilen Sie die Gesamtsumme anschließend durch die Zahl der Anfragen, die über die Website eingehen. Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Kostet eine Website über fünf Jahre insgesamt 3.000 Euro und bringt sie durchschnittlich zwei Anfragen pro Monat, sind das 120 Anfragen. Eine Anfrage kostet damit rechnerisch 25 Euro. Erst diese Betrachtung zeigt, welches Angebot für Ihren Betrieb tatsächlich günstiger ist und wie es im Vergleich zu Portalgebühren abschneidet.
Mieten oder kaufen: Wem gehört die Website?
Die Frage nach dem Eigentum wird häufig erst dann gestellt, wenn ein Betrieb den Anbieter wechseln möchte. Dann können fehlende Vereinbarungen zum Problem werden. Klären Sie deshalb vor Vertragsabschluss drei Punkte schriftlich.
Die Domain. Ihr Domainname, beispielsweise der Name Ihres Betriebs mit der Endung „.de“, ist die Adresse, unter der Kunden Ihre Website finden. Die Domain sollte auf Ihren Betrieb registriert sein und nicht auf den Dienstleister. So behalten Sie die Kontrolle und können bei einem Anbieterwechsel mit der Domain umziehen.
Die Inhalte. Texte, Fotos und Gestaltung sind urheberrechtlich geschützt. Der Urheber kann Ihnen nach § 31 UrhG Nutzungsrechte einräumen, einfach oder ausschließlich sowie zeitlich unbegrenzt oder begrenzt. Sind die Rechte im Vertrag nicht genau geregelt, richtet sich ihr Umfang nach dem Vertragszweck. Das kann später zu unterschiedlichen Auffassungen führen. Halten Sie deshalb schriftlich fest, dass und in welchem Umfang Sie die Inhalte auch nach Ende der Zusammenarbeit weiterverwenden dürfen.
Die Technik. Klären Sie, wo Ihre Website betrieben wird und ob Sie die notwendigen Zugänge erhalten. Bei einem Mietmodell bleibt die technische Grundlage häufig beim Anbieter. Mit der Kündigung kann deshalb auch die Website wegfallen. Das ist nicht grundsätzlich unseriös, sondern Teil des Vertragsmodells. Wichtig ist, dass Sie die Folgen kennen und vorab klären, ob und in welcher Form Sie Ihre Inhalte übernehmen können.
Beim Kauf zahlen Sie meist mehr zu Beginn, können die Website anschließend aber selbst oder mit einem anderen Dienstleister weiterführen, sofern die Rechte und technischen Voraussetzungen das erlauben. Beim Mieten sind die Anfangskosten geringer, dafür zahlen Sie dauerhaft eine Gebühr und bleiben stärker an den Anbieter gebunden. Beide Modelle können sinnvoll sein. Entscheidend ist, dass Sie die Bedingungen vor Vertragsabschluss kennen.
Fehler, die Anfragen kosten
Viele Handwerker-Websites sind grundsätzlich brauchbar, verlieren aber durch vermeidbare Schwachstellen potenzielle Anfragen. Besonders häufig sind diese Fehler:
- Die Telefonnummer steht nur im Impressum. Sie sollte auf jeder Seite gut sichtbar sein, auf dem Smartphone möglichst im oberen Bereich oder als fester Anrufknopf.
- Das Formular fragt zu viel. Firmenname, Faxnummer, Anrede, Rückrufzeitraum und eine verpflichtende Nachricht mit mindestens 100 Zeichen machen die Kontaktaufnahme unnötig kompliziert. Für den ersten Kontakt reichen Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Ort und eine kurze Beschreibung des Anliegens.
- Keine eigenen Fotos. Bilder aus Bilddatenbanken wirken oft austauschbar. Zehn echte Fotos von Ihren Arbeiten sind meist hilfreicher als ein perfektes, aber fremdes Motiv.
- Allgemeine Texte statt konkreter Leistungen. Aussagen wie „Qualität und Zuverlässigkeit seit Generationen“ erklären nicht, welche Arbeiten Sie tatsächlich anbieten.
- Kein Einsatzgebiet. Wenn Interessenten nicht erkennen, ob Sie in ihrem Ort tätig sind, wenden sie sich möglicherweise direkt an einen anderen Betrieb.
- Veraltete Inhalte. Eine Stellenanzeige von vor zwei Jahren oder ein Hinweis auf die Betriebsferien des vergangenen Sommers kann Zweifel daran wecken, ob die Website noch gepflegt wird.
- Anfragen bleiben liegen. Auch eine gute Website hilft wenig, wenn Formularanfragen in einem Postfach landen, das niemand kontrolliert. Legen Sie deshalb fest, wer Anfragen bearbeitet und innerhalb welchen Zeitraums Interessenten eine Antwort erhalten.
Praxisbeispiel: Malerbetrieb Hoffmann
Ein fiktives Beispiel: Malermeister Jonas Hoffmann führt einen Betrieb mit sechs Mitarbeitenden in einer Kreisstadt. Seine bisherige Website hatte ein Bekannter vor Jahren erstellt. Sie bestand aus einer Startseite mit der Firmengeschichte, einer Leistungsseite mit einer langen Aufzählung und einem Kontaktformular mit zwölf Feldern. Auf dem Smartphone war die Schrift kaum lesbar. Im Impressum wurde außerdem noch auf das Telemediengesetz verwiesen.
Für die neue Website für Handwerker ging Hoffmann die Checkliste durch und legte einige klare Schwerpunkte fest:
- Aufbau: Die Website umfasst eine Startseite, jeweils eine Seite für Innenanstriche, Fassadenarbeiten und Bodenbeläge, eine Referenzseite, Über uns und Kontakt. Weitere Seiten hält er zunächst nicht für nötig.
- Fotos: Seine Gesellen fotografieren seit einem halben Jahr jede fertiggestellte Baustelle mit dem Smartphone, sofern die Kunden zugestimmt haben. Für jede Leistung wurden daraus sechs bis acht Vorher-nachher-Bilder ausgewählt.
- Einsatzgebiet: Auf der Startseite nennt er die Stadt und die zwölf umliegenden Gemeinden, in denen der Betrieb regelmäßig arbeitet.
- Anfrage: Das Formular enthält jetzt vier Felder. Kunden können zusätzlich Fotos ihrer Wand oder Fassade hochladen. Auf dem Smartphone ist die Telefonnummer oben als Schaltfläche erreichbar.
- Pflichtangaben: Das Impressum entspricht § 5 DDG und enthält keinen Link zur OS-Plattform. Die Handwerkskammer wird freiwillig genannt. Die Datenschutzerklärung beschreibt das Formular und die tatsächlich eingesetzten Dienste.
- Kosten: Hoffmann vergleicht drei Angebote über fünf Jahre: einen selbst erstellten Baukasten, ein Mietmodell und einen Einmalpreis mit eigener Domain. Er entscheidet sich für das Angebot, bei dem Domain und Website am Ende auf seinen Betrieb laufen.
Eine Garantie für mehr Aufträge gibt es dadurch nicht. Interessenten, die Hoffmanns Namen empfohlen bekommen, finden jetzt aber innerhalb weniger Sekunden die wichtigsten Informationen: einen Malerbetrieb in ihrer Nähe, echte Referenzen und einen einfachen Weg zur Anfrage. Genau diese Aufgabe sollte eine Website für Maler und andere Handwerksbetriebe erfüllen.
Quellen
- Bitkom, Presseinformation vom 12.06.2025: Handwerkersuche, Gespräch schlägt Netz
- Google Search Central: Best Practices für die Mobile-First-Indexierung
- Google Search Central: Core Web Vitals und Google-Suchergebnisse
- Digitale-Dienste-Gesetz, § 5 Allgemeine Informationspflichten (gesetze-im-internet.de)
- ZDH, Praxis Recht: Impressumspflicht (Stand Juli 2025)
- Handwerksblatt, HWK Münster: Websites, HWK empfiehlt Anpassung des Impressums (04.07.2025)
- IHK Gera: EU-Plattform für Online-Streitbeilegung wird abgeschafft
- Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, § 36 (gesetze-im-internet.de)
- Datenschutz-Grundverordnung, Art. 13 (dsgvo-gesetz.de)
- Preisangabenverordnung, § 3 (gesetze-im-internet.de)
- Urheberrechtsgesetz, § 31 (gesetze-im-internet.de)
- IONOS: MyWebsite Homepage-Baukasten, Tarife (Stand Oktober 2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Auf jede Handwerker-Website gehören klare Leistungsbeschreibungen, das Einsatzgebiet, echte Referenzfotos, ein Ansprechpartner und ein einfacher Weg zur Anfrage.
- Google bewertet auch die mobile Version Ihrer Website. Planen Sie Aufbau und Inhalte deshalb zuerst für das Smartphone.
- Das Impressum ist seit dem 14.05.2024 in § 5 DDG geregelt, nicht mehr im Telemediengesetz. Der Link zur EU-Streitschlichtungsplattform ist seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr erforderlich.
- Vergleichen Sie die Gesamtkosten über mehrere Jahre. Berücksichtigen Sie den Einmalpreis, monatliche Gebühren, Domain, Hosting und Pflege.
- Registrieren Sie die Domain auf Ihren Betrieb und halten Sie schriftlich fest, welche Nutzungsrechte Sie an Texten, Bildern und Gestaltung erhalten.
Häufige Fragen
Wie viele Unterseiten braucht eine Handwerker-Website?
Für die meisten Betriebe reichen wenige, klar strukturierte Seiten: Startseite, eine Seite je Hauptleistung, Referenzen, Über uns, Kontakt sowie Impressum und Datenschutz. Eigene Leistungsseiten sind sinnvoll, weil Kunden gezielt nach bestimmten Arbeiten wie Fassadenanstrich oder Badsanierung suchen. Weitere Seiten lohnen sich nur, wenn sie tatsächlich zusätzliche Informationen bieten.
Muss der Link zur EU-Streitschlichtungsplattform noch ins Impressum?
Nein, der Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung wird nicht mehr benötigt. Die Plattform wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3228 abgeschafft und am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Entfernen Sie entsprechende Hinweise und Links aus Impressum, AGB und E-Mail-Signaturen. Die Angabe nach § 36 VSBG, ob Sie an Verbraucherschlichtung teilnehmen, kann für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten weiterhin verpflichtend sein.
Reicht ein Homepage-Baukasten für einen Handwerksbetrieb?
Ja, ein Homepage-Baukasten kann ausreichen, wenn Sie Zeit für Texte, Fotos und die laufende Pflege haben und eine Vorlage Ihren Anforderungen entspricht. Der Anbieter kümmert sich um die technische Grundlage. Für Inhalte, Impressum und Datenschutzerklärung bleiben Sie selbst verantwortlich. Kalkulieren Sie deshalb neben der Monatsgebühr auch Ihre eigene Arbeitszeit ein.
Sollte ich auf meiner Website Preise nennen?
Feste Preise sind im Handwerk häufig wenig sinnvoll, weil jeder Auftrag andere Voraussetzungen mitbringt. Hilfreicher ist es, zu erklären, wovon die Kosten abhängen und wie Sie ein Angebot erstellen. Wenn Sie Privatkunden Preise nennen, müssen diese nach § 3 PAngV als Gesamtpreise angegeben werden.