Ratgeber · Google & Bewertungen
Google-Bewertung löschen lassen: Wann es geht und wie Handwerksbetriebe richtig vorgehen
Kurz gesagt
Eine Google-Bewertung löschen lassen können Sie, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist, etwa weil sie gefälscht ist, Beleidigungen enthält, unwahre Tatsachen behauptet oder ohne echten Kundenkontakt entstanden ist. Melden Sie solche Rezensionen über Ihr Google-Unternehmensprofil oder das Tool zum Verwalten von Bewertungen. Bei Rechtsverletzungen können Sie zusätzlich das rechtliche Meldeverfahren von Google nutzen. Berechtigte Kritik bleibt bestehen. In diesem Fall hilft nur eine sachliche Antwort.
Wann Google eine Bewertung löscht und wann nicht
Eine negative Google-Bewertung kann für Betriebsinhaber persönlich belastend sein. Sie haben sauber gearbeitet, der Kunde war bei der Abnahme freundlich, und plötzlich stehen ein Stern und ein scharfer Kommentar im Netz. Der erste Gedanke ist oft: Diese Bewertung muss weg.
Ob Sie eine Google-Bewertung löschen lassen können, hängt jedoch nicht davon ab, ob Ihnen die Kritik gefällt. Google entfernt nur Rezensionen, die gegen die eigenen Richtlinien verstoßen. Laut Google-Hilfe sollten Sie Rezensionen, die sachlich korrekt sind, aber Ihnen nicht gefallen, nicht melden. Google stellt ausdrücklich klar, dass es keine Konflikte zwischen Unternehmen und Kunden schlichtet.
Es gibt außerdem einen zweiten Weg: Google kann Rezensionen auch aufgrund rechtlicher Verstöße entfernen. Nach deutschem Recht betrifft das insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Bewertungen, die ohne echten Kundenkontakt entstanden sind.
Die folgende Übersicht orientiert sich an der Google-Richtlinie „Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte“ sowie an Googles Hinweisen zur Entfernung von Bewertungen nach deutschem Recht.
| Wird in der Regel entfernt | Bleibt in der Regel stehen |
|---|---|
| Inhalte, die nicht auf realen Erfahrungen beruhen, beispielsweise von Personen, die nie Kunden waren | Kritik an Preisen, Termintreue oder Sauberkeit, die sich auf einen tatsächlichen Auftrag bezieht |
| Bewertungen mit Interessenkonflikt, beispielsweise von einem Mitbewerber in der Branche oder ehemaligen Mitarbeitenden | Eine schlechte Sternebewertung ohne Text, die von einem echten Kunden stammt |
| Beleidigungen, Drohungen, Belästigung und Hassrede | Deutliche, aber sachbezogene Kritik wie „viel zu teuer“ oder „unfreundlich am Telefon“ |
| Veröffentlichte personenbezogene Daten, beispielsweise die private Handynummer eines Mitarbeiters | Bewertungen, die Sie als unfair empfinden, deren wesentliche Aussagen aber zutreffen |
| Nicht themenbezogene Inhalte wie allgemeine, politische oder soziale Kommentare | Ein Streit über Mängel, dessen Klärung einen Gutachter oder ein Gericht erfordern könnte |
| Unwahre Tatsachenbehauptungen, die Ihrem geschäftlichen Ansehen schaden können | Derbe Ausdrücke ohne beleidigende Absicht, die Google laut Richtlinie zulässt |
Die rechte Spalte bedeutet nicht, dass Kunden alles schreiben dürfen. Sie zeigt vielmehr, wo die Grenzen liegen. Meinungen sind in weiten Teilen geschützt. Deshalb sollten Sie jede Bewertung zunächst sachlich prüfen, bevor Sie eine Meldung einreichen.
Erst einordnen, dann handeln
Bevor Sie eine Bewertung melden, sollten Sie sie richtig einordnen. Drei Fragen helfen Ihnen dabei.
1. Kennen Sie den Verfasser? Vergleichen Sie den Namen, den Zeitraum und den beschriebenen Auftrag mit Ihren Unterlagen. Prüfen Sie Angebote, Rechnungen, Kalender und Stundenzettel. Fragen Sie auch im Team nach. Gerade in einem Elektrobetrieb mit vielen kleineren Einsätzen lässt sich ein Kunde nicht immer anhand seines Google-Namens zuordnen. Viele Konten verwenden Spitznamen oder lediglich Initialen.
2. Behauptet die Bewertung Tatsachen oder äußert sie eine Meinung? Diese Unterscheidung ist im deutschen Recht besonders wichtig.
- Tatsachen lassen sich anhand objektiver Umstände überprüfen. „Der Maler ist zum vereinbarten Termin gar nicht erschienen“ ist eine Tatsachenbehauptung. Ist diese nachweislich falsch, kann sie rechtswidrig sein.
- Meinungen geben persönliche Einschätzungen wieder. Aussagen wie „Die Arbeit war schlampig“ oder „überteuert“ sind Werturteile. Sie fallen grundsätzlich unter den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG.
Allerdings ist auch die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos. Eine Aussage kann unzulässig sein, wenn nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht, sondern allein die Herabsetzung einer Person. Juristen bezeichnen das als Schmähkritik. Begriffe wie „Idiot“ können darunterfallen. Ob die Grenze im konkreten Fall überschritten ist, sollte gegebenenfalls eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen.
3. Verstößt die Bewertung gegen eine Google-Richtlinie? Vergleichen Sie den Inhalt mit der Tabelle oben. Wenn die Rezension unter einen der dort genannten Verstöße fällt, ist eine Meldung bei Google der erste sinnvolle Schritt.
Ein Beispiel: Ein SHK-Betrieb erhält eine Ein-Stern-Bewertung mit dem Text „Heizung nach zwei Tagen wieder kaputt, Firma meldet sich nicht“. Der Inhaber findet den Auftrag in seinen Unterlagen. Die Heizung lief, und ein Rückruf ist dokumentiert. Das ist zwar ärgerlich, betrifft aber einen tatsächlichen Auftrag und verbindet eine persönliche Bewertung mit strittigen Tatsachenbehauptungen. Google klärt solche Konflikte zwischen Betrieb und Kunde nicht. Hier ist eine sachliche Antwort der richtige Weg. Anders sieht es aus, wenn der Betrieb nachweislich nie für die betreffende Person gearbeitet hat.
Schritt für Schritt: Bewertung bei Google melden
Wenn Sie ein bestätigtes Unternehmensprofil haben, stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung. Beide führen zur Prüfung durch Google.
Weg 1: direkt im Unternehmensprofil
Laut Google-Hilfe gehen Sie folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie Ihr Unternehmensprofil, beispielsweise über business.google.com.
- Klicken Sie auf „Rezensionen lesen“.
- Wählen Sie neben der betreffenden Rezension die Option „Melden“.
- Geben Sie einen passenden Grund an, beispielsweise „Spam“ oder „Vulgäre Sprache“. Wählen Sie den Grund, der den Verstoß am besten beschreibt.
- Klicken Sie auf „Bericht senden“.
Weg 2: über das Tool zum Verwalten von Bewertungen
Alternativ können Sie das Tool zum Verwalten von Bewertungen nutzen. Dort können Sie Rezensionen melden und später den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung einsehen.
- Öffnen Sie das Tool über den Link unter den Quellen. Prüfen Sie, ob die angezeigte E-Mail-Adresse zu Ihrem Unternehmensprofil gehört. Wählen Sie bei Bedarf „Bestätigen“ oder „Konto wechseln“.
- Wählen Sie Ihr Unternehmen aus und klicken Sie auf „Weiter“.
- Wählen Sie „Neue Rezension zum Entfernen melden“ und klicken Sie erneut auf „Weiter“.
- Klicken Sie neben der betreffenden Rezension auf „Melden“. Wählen Sie im neuen Tab einen passenden Grund und klicken Sie auf „Senden“.
Wichtig: Mit einer Meldung weisen Sie Google auf einen konkreten möglichen Regelverstoß hin. Es handelt sich nicht einfach um eine Beschwerde über eine schlechte Bewertung. Je genauer der ausgewählte Grund zum Inhalt passt, desto nachvollziehbarer ist Ihre Meldung. Melden Sie dieselbe Rezension nicht mehrfach und bitten Sie weder Freunde noch Mitarbeitende, sie ebenfalls zu melden.
Status prüfen und Einspruch einlegen
Laut Google dauert die Prüfung in der Regel mehrere Tage. Im Tool zum Verwalten von Bewertungen können Sie den aktuellen Status Ihrer Meldung jederzeit nachsehen. Google zeigt dabei einen von drei Status an:
- „Entscheidung steht aus“: Die Rezension wurde noch nicht abschließend geprüft.
- „Meldung überprüft“ mit dem Zusatz „kein Richtlinienverstoß“: Google hat keinen Verstoß gegen die Richtlinien festgestellt.
- „Eskaliert“: Die endgültige Entscheidung erhalten Sie per E-Mail.
Entfernt Google die Rezension nicht, können Sie einmalig Einspruch einlegen:
- Öffnen Sie das Tool, bestätigen Sie Ihr Konto, wählen Sie Ihr Unternehmen aus und klicken Sie auf „Weiter“.
- Wählen Sie „Status einer zuvor gemeldeten Rezension prüfen und Einspruchsmöglichkeiten anzeigen“ und klicken Sie auf „Weiter“.
- Öffnen Sie unten den Bereich „Rezensionen, bei denen ein Einspruch möglich ist“.
- Wählen Sie bis zu zehn Rezensionen aus, klicken Sie auf „Weiter“ und anschließend auf „Einspruch einlegen“.
- Füllen Sie das Formular im neuen Tab aus und klicken Sie auf „Senden“.
Nutzen Sie den Einspruch für Ihre bestmögliche Begründung, denn diese Möglichkeit steht Ihnen nur einmal zur Verfügung. Erläutern Sie knapp und sachlich, gegen welche Regel die Rezension Ihrer Ansicht nach verstößt. Ein Beispiel: „Wir finden unter diesem Namen und im genannten Zeitraum keinen Auftrag. Der Verfasser hat am selben Tag drei Betriebe unserer Branche in der Region bewertet.“
Wenn kein Kundenkontakt bestand
Ein häufiger Fall im Handwerk: Eine Bewertung stammt von einer Person, die nie Kunde des Betriebs war. Dahinter kann beispielsweise ein verärgerter Nachbar einer Baustelle, ein Mitbewerber oder ein nicht zuzuordnendes Konto stehen.
Für solche Fälle ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs relevant (BGH, Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20). In dem Verfahren ging es um ein Hotelbewertungsportal und einen Ferienpark, der bestritt, dass die Verfasser der Bewertungen tatsächlich Gäste gewesen waren. Der BGH entschied:
- Bestreitet der Bewertete, dass der Bewertung ein Kundenkontakt zugrunde liegt, löst das grundsätzlich Prüfpflichten des Portals aus.
- Der Bewertete muss gegenüber dem Portal grundsätzlich nicht näher begründen, weshalb er den Kontakt bestreitet.
- Eine nähere Begründung ist nur erforderlich, wenn sich die Identität des Verfassers ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt. Außerdem ist die Grenze des Rechtsmissbrauchs zu beachten.
- Kommt das Portal seiner Prüfpflicht nicht nach, ist der fehlende Kontakt als wahr zu unterstellen. Die Bewertung ist dann rechtswidrig.
Das Urteil bezog sich auf ein Hotelbewertungsportal und nicht unmittelbar auf Google. In seinen eigenen Hinweisen beschreibt Google die Rechtslage in Deutschland jedoch ähnlich: Unternehmen können geltend machen, dass die verfassende Person kein Kunde war. Fehlen gegenteilige Belege, müssen Plattformen laut Google aufgrund gerichtlicher Entscheidungen in der Regel die Bewertung entfernen. Der Verfasser wird dann benachrichtigt und kann seinerseits Belege wie eine Rechnung oder Auftragsbestätigung vorlegen, um Einspruch einzulegen.
Für Sie bedeutet das: Bestreiten Sie den Kundenkontakt erst, nachdem Sie Ihre Unterlagen sorgfältig geprüft haben. Wenn Sie tatsächliche Kunden fälschlich als unbekannt melden, kann die Bewertung nach einem Einspruch wieder erscheinen. Außerdem leidet die Glaubwürdigkeit Ihrer Argumentation.
Der rechtliche Weg
Neben der Meldung wegen eines Richtlinienverstoßes bietet Google ein eigenes Verfahren für rechtliche Beanstandungen an. Google empfiehlt, den Inhalt zuerst im jeweiligen Produkt zu melden, also zunächst wie oben beschrieben vorzugehen. Falls das nicht ausreicht, gelangen Sie über die Seite „Inhalte aus rechtlichen Gründen melden“ und die Schaltfläche „Antrag stellen“ zu einem Assistenten, in dem Sie die mögliche Rechtsverletzung erläutern können.
Nach deutschem Recht können Unternehmen laut Google die Entfernung von unwahren Tatsachenbehauptungen oder sachlich nicht gerechtfertigten Meinungsäußerungen verlangen, sofern diese ihrem geschäftlichen Ansehen schaden können. Google bezeichnet solche Beschwerden als Beschwerden wegen Diffamierung.
Wenn Google nicht tätig wird, nennt das Unternehmen im Rahmen des europäischen Gesetzes über digitale Dienste drei weitere Möglichkeiten: den internen Beschwerdevorgang, die Einschaltung einer von der EU zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle oder den Gang vor Gericht. Nach eigener Aussage ist Google nicht verpflichtet, sich an die Entscheidungen solcher Streitbeilegungsstellen zu halten.
Bevor Sie zahlreiche Bewertungen rechtlich beanstanden, sollten Sie noch einen Punkt kennen: Google blendet in Deutschland unter Unternehmensprofilen einen Hinweis ein, wenn Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden. Berücksichtigt werden die letzten 365 Tage. Angezeigt wird ein Zahlenbereich, beispielsweise „11 bis 20“. Laut Google hat dieser Hinweis keinen Einfluss auf das Ranking. Potenzielle Kunden können ihn jedoch sehen. Wenn ein Betrieb jede unbequeme Bewertung rechtlich beanstandet, kann das auffallen.
Ob rechtliche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Fall ab. Entscheidend sind unter anderem der Wortlaut der Bewertung, die vorhandenen Belege und der mögliche Schaden. Lassen Sie die Erfolgsaussichten von einer Anwältin oder einem Anwalt mit Erfahrung im Äußerungs- oder Medienrecht prüfen. Auch Ihre Handwerkskammer kann Ihnen eine erste Orientierung geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Antworten, solange die Bewertung online ist
Eine Meldung braucht Zeit, ein Einspruch kann weitere Zeit in Anspruch nehmen, und manche Bewertungen bleiben trotz aller Bemühungen online. Währenddessen sehen potenzielle Kunden die Rezension. Deshalb ist eine ruhige, sachliche Antwort in den meisten Fällen sinnvoll, auch wenn Sie die Bewertung parallel melden.
Wie Sie grundsätzlich auf Rezensionen reagieren und wo Sie die Antwortfunktion finden, erfahren Sie im Ratgeber Mehr Google-Bewertungen als Handwerksbetrieb. Wenn Sie eine Bewertung für unberechtigt halten, sollten Sie zusätzlich drei Regeln beachten:
- Nichts unterstellen. Behaupten Sie nicht, es handle sich um eine „Fake-Bewertung der Konkurrenz“, solange Sie dafür keine Belege haben. Ist die Behauptung falsch, veröffentlichen Sie selbst eine unwahre Aussage.
- Keine Auftragsdetails nennen. Selbst wenn Sie den Kunden erkannt haben, gehören dessen Adresse, der Rechnungsbetrag und Einzelheiten zu möglichen Mängeln nicht in eine öffentliche Antwort.
- Für spätere Leser schreiben. Ihre Antwort richtet sich nicht nur an den Verfasser. Vor allem der nächste Interessent, der Ihr Profil besucht, soll erkennen, wie professionell Sie mit Kritik umgehen.
Ein Beispiel für die Antwort eines Dachdeckerbetriebs auf eine Bewertung, die sich keinem Auftrag zuordnen lässt:
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir haben unsere Auftragsunterlagen geprüft und können Ihren Namen und den beschriebenen Einsatz leider keinem Auftrag zuordnen. Uns ist wichtig, jeden Fall zu klären. Bitte melden Sie sich direkt bei mir unter 0123 456789, dann schauen wir gemeinsam nach. Viele Grüße, Markus Lange, Dachtechnik Lange
Die Antwort bleibt freundlich, spricht die fehlende Zuordnung offen an und bietet eine direkte Klärung an. Potenzielle Kunden sehen dadurch, dass der Betrieb sachlich bleibt und eine Lösung sucht. Meldet sich der Verfasser, können Sie den Sachverhalt im persönlichen Gespräch klären.
Ist die Bewertung berechtigt, ist ein sachliches Gesprächsangebot ebenfalls sinnvoller als der Versuch, die Rezension löschen zu lassen. Laut Google-Maps-Hilfe können Kunden ihre eigene Rezension jederzeit über „Rezension bearbeiten“ oder „Rezension löschen“ ändern. Nach einem guten Gespräch entscheiden sich manche Kunden freiwillig dazu. Machen Sie eine Änderung oder Löschung jedoch niemals zur Bedingung und bieten Sie keine Gegenleistung dafür an.
Was nicht hilft und was schadet
Wenn eine schlechte Bewertung den Betrieb belastet, greifen manche Inhaber zu Maßnahmen, die die Situation zusätzlich verschärfen.
Gegenbewertungen und gekaufte Bewertungen. Bewertungen über Bekannte, Mitarbeitende oder zusätzliche Konten zu erstellen, verstößt gegen die Google-Richtlinien zu gefälschten Interaktionen und Interessenkonflikt. Gefälschte Verbraucherbewertungen zu beauftragen oder zu verbreiten, gilt nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zudem als stets unzulässige geschäftliche Handlung (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23c). Google kann solche Rezensionen entfernen und das Unternehmensprofil einschränken.
Druck auf den Kunden. Drohende Anrufe, Hinweise auf offene Rechnungen oder die Androhung von Konsequenzen bei Gewährleistungsfragen als Druckmittel verschlimmern den Konflikt. Sie verärgern den Kunden weiter und können im schlimmsten Fall als Screenshot in einer weiteren Bewertung auftauchen. Ein sachliches Gespräch ist sinnvoll, eine Gegenleistung für die Löschung dagegen nicht. Google untersagt Unternehmen ausdrücklich, negative Rezensionen zu unterdrücken.
Bezahlte „Löschdienste“ ohne Prüfung. Einige Anbieter verlangen Geld dafür, negative Bewertungen entfernen zu lassen. Auch sie können nur die beschriebenen Wege nutzen: eine Meldung bei Google oder eine rechtliche Beanstandung. Klären Sie vor einer Beauftragung, wer die rechtliche Prüfung übernimmt, welche Kosten entstehen und was bei einem erfolglosen Versuch passiert. Berücksichtigen Sie außerdem den öffentlichen Hinweis auf entfernte Bewertungen, wenn Sie zahlreiche Rezensionen gleichzeitig beanstanden lassen.
Auf Erpresser eingehen. Manche Betriebe erhalten zunächst eine Reihe schlechter Bewertungen und anschließend eine Nachricht mit einer Geldforderung. Google rät ausdrücklich dazu, nicht zu zahlen, nicht zu verhandeln und sofort Beweise zu sichern. Für solche Fälle gibt es das „Formular zur Meldung der Erpressung eines Händlers“. Fügen Sie Screenshots des vollständigen Schriftverkehrs mit Datum, Uhrzeit und Absender bei. Ergänzen Sie die Links zu den Rezensionen und dokumentieren Sie, wann die erste Forderung eingegangen ist.
Löschen als einziges Ziel. Selbst wenn eine unfaire Bewertung entfernt wird, bleibt entscheidend, wie Ihr Unternehmensprofil insgesamt auf Interessenten wirkt. Eine einzelne kritische Stimme fällt weniger ins Gewicht, wenn viele echte Kunden ihre Erfahrungen teilen. Wie Sie regelmäßig ehrliche Rezensionen erhalten, erfahren Sie im Ratgeber Mehr Google-Bewertungen als Handwerksbetrieb. Voraussetzung für die beschriebenen Schritte ist ein bestätigtes Profil. Wie Sie es einrichten, lesen Sie im Ratgeber Google-Unternehmensprofil für Handwerker.
Kurz zusammengefasst: Ihr Vorgehen
- Ruhig bleiben und die Bewertung nicht aus dem ersten Ärger heraus beantworten.
- Einordnen: Kennen Sie den Verfasser? Handelt es sich um eine Tatsache oder eine Meinung? Liegt ein Richtlinienverstoß vor?
- Melden, wenn ein Verstoß vorliegt: über das Unternehmensprofil oder das Tool zum Verwalten von Bewertungen.
- Sachlich antworten, während Google die Meldung prüft.
- Status prüfen und bei einer Ablehnung den einmaligen Einspruch mit einer nachvollziehbaren Begründung nutzen.
- Rechtlich prüfen lassen, wenn unwahre Tatsachen behauptet werden oder kein Kundenkontakt bestand und Google nicht reagiert.
Mit diesem Vorgehen konzentrieren Sie sich auf die Bewertungen, bei denen eine Entfernung tatsächlich infrage kommt. Bei berechtigter Kritik können Sie dagegen professionell reagieren und dafür sorgen, dass potenzielle Kunden einen sachlichen Eindruck von Ihrem Betrieb erhalten.
Quellen
Stand der Angaben: Oktober 2026, alle Seiten abgerufen am 13.10.2026. Google ändert Funktionen und Menüs regelmäßig. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Hilfeseiten von Google.
- Google-Hilfe: Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden
- Google: Tool zum Verwalten von Bewertungen
- Google: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (nutzergenerierte Inhalte auf Google Maps)
- Google: Inhalte melden oder korrigieren
- Google: Hinweise zur Entfernung von Bewertungen wegen Diffamierungen in Deutschland
- Google: Einspruch gegen Entfernung einer Bewertung in Deutschland einlegen
- Google-Hilfe: Inhalte aus rechtlichen Gründen melden
- Google: Möglichkeiten zur Streitbeilegung im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste der Europäischen Union
- Google-Hilfe: Erpressungsversuche mit negativen Rezensionen über das Unternehmensprofil melden
- Google-Maps-Hilfe: Eigene Rezension bearbeiten oder löschen
- Otto Schmidt Verlag: BGH, Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20, Prüfpflicht des Bewertungsportals bei Rüge fehlenden Gästekontakts
- Grundgesetz, Art. 5 (gesetze-im-internet.de)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Anhang zu § 3 Abs. 3 (gesetze-im-internet.de)
- IT-Recht Kanzlei: Gegen negative Bewertungen vorgehen, Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung
Das Wichtigste in Kürze
- Google entfernt nur Rezensionen, die gegen die Richtlinie „Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte“ verstoßen oder rechtswidrig sind. Unangenehme, aber sachlich zutreffende Kritik bleibt online.
- Sie können Rezensionen über „Rezensionen lesen“ und „Melden“ im Unternehmensprofil oder über das Tool zum Verwalten von Bewertungen melden. Laut Google dauert die Prüfung in der Regel mehrere Tage.
- Lehnt Google Ihre Meldung ab, können Sie einmalig Einspruch einlegen und dabei bis zu zehn Rezensionen gleichzeitig auswählen.
- Wenn Sie bestreiten, dass überhaupt ein Kundenkontakt bestand, muss ein Bewertungsportal laut BGH, Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20 grundsätzlich prüfen, ob ein solcher Kontakt vorlag.
- Gegenbewertungen, Druck auf Kunden und Zahlungen an Erpresser verschlimmern die Situation. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich an eine Anwältin, einen Anwalt oder Ihre Handwerkskammer wenden.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Google eine gemeldete Rezension prüft?
Laut Google dauert die Prüfung in der Regel mehrere Tage. Im Tool zum Verwalten von Bewertungen können Sie den aktuellen Stand jederzeit einsehen. Bei dem Status „Eskaliert“ erhalten Sie die endgültige Entscheidung per E-Mail. Eine feste Frist nennt Google nicht.
Was kann ich tun, wenn Google meine Meldung abgelehnt hat?
Sie können einmalig Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Öffnen Sie dazu im Tool zum Verwalten von Bewertungen die Option „Status einer zuvor gemeldeten Rezension prüfen und Einspruchsmöglichkeiten anzeigen“ und wählen Sie bis zu zehn Rezensionen aus. Bleibt Google bei seiner Entscheidung, können Sie den Rechtsweg prüfen lassen. Eine Anwältin oder ein Anwalt sollte beurteilen, ob das im konkreten Fall sinnvoll ist.
Was mache ich, wenn ich den Verfasser einer Bewertung gar nicht kenne?
Prüfen Sie zunächst Ihre Auftragsunterlagen und fragen Sie im Team nach. Finden Sie keinen passenden Auftrag, können Sie Google darüber informieren. Nach dem BGH, Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20 löst bereits die Rüge eines fehlenden Kundenkontakts grundsätzlich eine Prüfpflicht des Portals aus. Antworten Sie öffentlich sachlich und verzichten Sie darauf, dem Verfasser unbelegte Vorwürfe zu machen.
Was tue ich, wenn jemand mit schlechten Bewertungen Geld von mir verlangt?
Zahlen Sie nicht und lassen Sie sich nicht auf Verhandlungen ein. Google rät ausdrücklich davon ab und stellt dafür das „Formular zur Meldung der Erpressung eines Händlers“ bereit. Sichern Sie umgehend alle Nachrichten als Screenshots, einschließlich Datum, Uhrzeit und Absender, und fügen Sie diese Ihrer Meldung bei.