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Ratgeber · Google & Bewertungen

Mehr Google-Bewertungen als Handwerksbetrieb: So geht es Schritt für Schritt

Von Jannis Bethke-Pittadakis · Stand · 7 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Bitten Sie als Handwerksbetrieb jeden Kunden nach der Abnahme um eine ehrliche Bewertung und stellen Sie dafür den direkten Link oder QR-Code aus Ihrem Google-Unternehmensprofil bereit. Fragen Sie alle Kunden, nicht nur die zufriedenen, und bieten Sie keine Gegenleistung an. Antworten Sie zeitnah und sachlich auf jede Google-Bewertung, auch wenn sie kritisch ausfällt.

Warum Google-Bewertungen für Handwerksbetriebe zählen

Die meisten Aufträge im Handwerk entstehen nach wie vor durch Empfehlungen. In einer Bitkom-Umfrage von 2025 nannten 83 Prozent der Befragten das persönliche Gespräch mit Freunden, Familie oder Kollegen als Entscheidungshilfe bei der Handwerkersuche. Online-Bewertungen nannten 15 Prozent.

Auf den ersten Blick scheinen Google-Bewertungen deshalb eine untergeordnete Rolle zu spielen. In der Praxis ergänzen sich beide jedoch. Wer eine Empfehlung erhält, sucht den genannten Betrieb häufig bei Google. Dort sieht er zuerst das Unternehmensprofil mit den Sternen, der Anzahl der Bewertungen und den Antworten des Betriebs. Dieser Eindruck kann die persönliche Empfehlung bestätigen oder neue Zweifel wecken.

Auch die Betriebe selbst sehen das so: Laut Bitkom-Studie 2025 bewerten 72 Prozent der Handwerksbetriebe Online-Kundenbewertungen als große Chance.

Hinzu kommt die Sichtbarkeit bei Google. Für das lokale Ranking nennt Google drei Faktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Rezensionen tragen zur Bekanntheit bei. Ein besseres Ranking lässt sich nicht einfach kaufen. Regelmäßige, echte Bewertungen sind deshalb ein Faktor, den Sie selbst beeinflussen können.

Viele Kunden wären bereit, eine Bewertung zu schreiben, finden aber den richtigen Weg nicht. Sie müssten Ihren Betrieb zunächst bei Google suchen, das passende Profil öffnen und anschließend die Bewertungsfunktion finden. Mit einem direkten Link nehmen Sie ihnen diese Schritte ab.

Google stellt den Link in Ihrem Google-Unternehmensprofil bereit. Laut Google-Hilfe gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Öffnen Sie Ihr Unternehmensprofil am Computer über business.google.com.
  2. Wählen Sie „Rezensionen lesen“ und anschließend das Teilen-Symbol bei „Mehr Rezensionen erhalten“.
  3. Kopieren Sie den Link über „Kopieren“ oder speichern Sie den QR-Code per Rechtsklick mit „Bild speichern unter…“.

Wichtig: Laut Google lässt sich der QR-Code derzeit nicht auf dem Handy erstellen. Nutzen Sie dafür einmalig einen Computer. Speichern Sie den Link und das QR-Bild anschließend an einem festen Ort, beispielsweise als Notiz auf Ihrem Firmenhandy.

Den Link können Sie direkt in Nachrichten einfügen. Den QR-Code bringen Sie auf gedruckten Unterlagen unter, etwa auf Rechnungen, Visitenkarten und Abnahmeprotokollen oder auf einem kleinen Aufkleber am Schaltschrank oder an der Heizungsanlage.

Voraussetzung ist ein bestätigtes Unternehmensprofil. Falls Sie noch keines haben, sollten Sie es zuerst einrichten. Eine Anleitung finden Sie im Ratgeber Google-Unternehmensprofil für Handwerker.

Der richtige Moment für die Bitte

Am besten fragen Sie bei der Abnahme nach einer Bewertung. Die Arbeit ist abgeschlossen, der Kunde kann das Ergebnis beurteilen und Sie haben die Gelegenheit, persönlich mit ihm zu sprechen. Eine kurze Bitte in diesem Moment ist oft wirkungsvoller als eine Nachricht, die erst Tage später eintrifft.

Ein einfacher Ablauf hat sich bewährt:

  • Bei der Abnahme: Fragen Sie persönlich nach einer Bewertung und kündigen Sie an, den Link anschließend zu schicken. Der Kunde kann seine Rezension später in Ruhe verfassen, ohne dass Ihr Team dabei zusieht.
  • Am selben Tag: Senden Sie den Link per Nachricht, wenn der Kunde dem zugestimmt hat. Dann sind Auftrag und Zusammenarbeit noch präsent.
  • Mit der Rechnung: Drucken Sie den QR-Code auf die Papierrechnung oder in das Begleitschreiben.

Einmal nachfassen ist in Ordnung. Häufigere Erinnerungen können beim Kunden jedoch Druck erzeugen. Die Bitte soll unkompliziert bleiben und nicht dazu führen, dass sich jemand bedrängt fühlt.

Bei längeren Aufträgen, beispielsweise einer Badsanierung oder einem neuen Dach, müssen Sie nicht bis zur Schlussrechnung warten. Die Übergabe ist ein guter Zeitpunkt, um den Kunden an die Zusammenarbeit und das fertige Ergebnis anknüpfen zu lassen.

Machen Sie die Bitte nach jedem Auftrag zur festen Gewohnheit. Nicht die einzelne Anfrage sorgt für mehr Google-Bewertungen, sondern ein Ablauf, den Sie konsequent beibehalten. Über Monate hinweg entsteht so ein kontinuierlicher Bestand aktueller Rezensionen.

So formulieren Sie die Bitte

Eine gute Bitte ist kurz, persönlich und ehrlich. Sie sollte sich auf den konkreten Auftrag beziehen, den direkten Bewertungslink enthalten und deutlich machen, dass Sie eine ehrliche Rückmeldung wünschen.

Ein Beispiel für WhatsApp:

Guten Tag Frau Becker, vielen Dank für den Auftrag in der Lindenstraße. Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Erfahrung mit uns kurz bei Google teilen. Hier geht es direkt zur Bewertung: (Ihr Bewertungslink). Viele Grüße, Thomas Krämer

Auf diese Punkte sollten Sie verzichten:

  • Keine Bedingung wie „wenn Sie zufrieden waren“. Fragen Sie alle Kunden nach einer Bewertung. Warum das wichtig ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
  • Keine Vorgabe von Sternen oder Inhalten. Eine Formulierung wie „Fünf Sterne würden uns helfen“ beeinflusst die Bewertung.
  • Keine langen Erklärungen. Zwei bis drei Sätze reichen völlig aus.

Ein konkretes Detail erleichtert dem Kunden das Schreiben. Wer gerade eine neue Heizung bekommen hat, kann seine Erfahrung leichter beschreiben, wenn Sie den Auftrag in Ihrer Nachricht kurz erwähnen. Solche Angaben machen eine Bewertung auch für spätere Leser hilfreicher als ein allgemeines „Alles gut“.

Fertige Texte für WhatsApp, E-Mail, SMS, Rechnung und Visitenkarte sowie jeweils einen Beispielsatz für sechs Gewerke finden Sie im kostenlosen Bewertungs-Kit am Ende dieses Artikels.

Achtung bei E-Mail, SMS und WhatsApp

Eine Bewertungsanfrage per E-Mail kann rechtlich als Werbung gelten. Der Bundesgerichtshof hat 2018 eine Kundenzufriedenheitsbefragung, die zusammen mit einer Rechnung per E-Mail verschickt wurde, als Direktwerbung eingestuft (BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17).

Werbung per elektronischer Post ist nach § 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Für Bestandskunden sieht § 7 Abs. 3 UWG eine Ausnahme vor. Dafür müssen unter anderem bereits bei der Erhebung der Adresse und in jeder einzelnen Nachricht klare Hinweise auf das Widerspruchsrecht enthalten sein. Außerdem gilt die Ausnahme nur für Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Ob eine Bewertungsanfrage darunter fällt, ist umstritten. Verlassen Sie sich daher nicht auf diese Ausnahme.

Prüfen Sie dieselbe Frage auch bei SMS und WhatsApp. Am einfachsten ist es, die Einwilligung bereits beim Auftrag oder bei der Abnahme einzuholen. Lassen Sie Ihre Formulierungen und Formulare im Zweifel von einer Anwältin, einem Anwalt oder Ihrer Handwerkskammer prüfen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Die mündliche Bitte bei der Abnahme und der QR-Code auf Papier sind von dieser Frage nicht betroffen.

Was verboten ist

Google hat klare Regeln für Rezensionen und setzt diese auch durch. Bei Verstößen können Bewertungen entfernt werden. Laut Google-Richtlinie für nutzergenerierte Inhalte sind unter anderem folgende Praktiken untersagt:

  • Gegenleistungen: Zahlungen, Rabatte sowie kostenlose Produkte oder Dienstleistungen als Gegenleistung für eine Bewertung. Auch ein „Skonto für eine Rezension“ oder die Teilnahme an einer Verlosung fällt darunter.
  • Nur positive Bewertungen einholen: Google untersagt es ausdrücklich, Kunden gezielt um positive Rezensionen zu bitten oder negative Bewertungen zu verhindern. Fachleute bezeichnen diese Praxis als Review-Gating. Ein typisches Beispiel ist eine Vorab-Umfrage, nach der nur zufriedene Kunden den Bewertungslink erhalten.
  • Druck vor Ort: Kunden dürfen nicht dazu gedrängt werden, ihre Bewertung noch vor Ort abzugeben. Ebenso wenig dürfen Sie bestimmte Inhalte vorgeben.
  • Vorgaben an Mitarbeitende: Sie dürfen Ihrem Team nicht vorschreiben, eine bestimmte Anzahl an Bewertungen einzuholen.
  • Bewertungen mit Interessenkonflikt: Rezensionen von aktuellen oder früheren Mitarbeitenden, Familienangehörigen oder Mitbewerbern verstoßen gegen die Richtlinie.
  • Gefälschte Bewertungen: Dazu gehören Bewertungen ohne echte Erfahrung, gekaufte Rezensionen und Bewertungen über mehrere Konten.

Gekaufte oder gefälschte Bewertungen können außerdem einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Das UWG führt die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Verbraucherbewertungen ausdrücklich als stets unzulässige geschäftliche Handlung auf (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23c). Mitbewerber und Verbände können dagegen rechtlich vorgehen.

Der sichere Weg ist einfach: Fragen Sie alle Kunden, bieten Sie keine Gegenleistung an und machen Sie keine Vorgaben zum Inhalt der Bewertung.

Auf Bewertungen antworten

Ihre Antworten werden nicht nur von den Verfassern gelesen. Auch Interessenten, die später Ihr Profil aufrufen und einen Handwerker suchen, bekommen sie zu sehen. Eine gute Antwort zeigt, dass Sie hinter Ihrem Betrieb stehen und Rückmeldungen ernst nehmen.

Sobald Ihr Profil bestätigt ist, können Sie auf Rezensionen antworten. Öffnen Sie dazu Ihr Google-Unternehmensprofil, wählen Sie „Rezensionen lesen“ und klicken Sie bei der betreffenden Bewertung auf „Antworten“. Laut Google-Hilfe wird jede Antwort vor der Veröffentlichung geprüft. Das dauert meist nur wenige Minuten, in Einzelfällen bis zu 30 Tage. Der Verfasser wird über Ihre Antwort benachrichtigt.

Bei positiven Bewertungen helfen drei einfache Regeln:

  • Bedanken Sie sich mit Namen und greifen Sie ein konkretes Detail aus der Bewertung auf.
  • Formulieren Sie jede Antwort individuell. Dieselbe Floskel unter zwanzig Rezensionen wirkt unpersönlich.
  • Ergänzen Sie keine Einzelheiten, die der Kunde selbst nicht genannt hat, beispielsweise die genaue Adresse oder den Preis.

Ein Beispiel:

Vielen Dank, Herr Yilmaz. Schön, dass das neue Bad pünktlich vor dem Besuch Ihrer Familie fertig wurde. Bei Fragen zur Pflege der Armaturen melden Sie sich gern.

Weitere Antwortvorlagen für positive und kritische Rezensionen finden Sie im Bewertungs-Kit.

Wenn eine schlechte Bewertung kommt

Irgendwann erhält fast jeder Betrieb eine kritische Google-Bewertung. Das ist kein Grund zur Panik. Entscheidend ist, wie Sie darauf reagieren.

Gehen Sie am besten so vor:

  1. Erst prüfen, dann schreiben. Klären Sie intern, was vorgefallen ist. Antworten Sie nicht aus dem ersten Ärger heraus.
  2. Sachlich bleiben. Bedanken Sie sich für die Rückmeldung und schildern Sie Ihre Sicht kurz, ohne den Kunden bloßzustellen.
  3. Das Gespräch anbieten. Nennen Sie einen direkten Ansprechpartner und eine Telefonnummer. Die eigentliche Klärung gehört ins persönliche Gespräch, nicht in die Kommentarspalte.
  4. Keine persönlichen Daten nennen. Auftragsdetails, Rechnungsbeträge und Adressen gehören nicht in eine öffentliche Antwort.

Kennen Sie den Verfasser nicht, können Sie das in Ihrer Antwort sachlich ansprechen. Verstößt eine Rezension gegen die Google-Richtlinien, weil sie beispielsweise ohne echten Kundenkontakt entstanden ist oder Beleidigungen enthält, können Sie sie bei Google melden. Wie das funktioniert und wann eine Entfernung infrage kommt, erfahren Sie im Ratgeber Google-Bewertung löschen lassen. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen kann außerdem eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Ob weitere Schritte infrage kommen, sollte eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen.

Eine kritische Bewertung muss nicht automatisch Vertrauen kosten. Eine sachliche, angemessene Antwort zeigt potenziellen Kunden, wie Sie mit Problemen umgehen. Genau das möchten viele Menschen wissen, bevor sie einen Auftrag vergeben.

Quellen

Das Wichtigste in Kürze

  • Den direkten Bewertungslink und QR-Code finden Sie in Ihrem Google-Unternehmensprofil unter „Rezensionen lesen“ und „Mehr Rezensionen erhalten“.
  • Der beste Zeitpunkt ist die Abnahme: Fragen Sie persönlich nach einer Bewertung und senden Sie den Link mit Zustimmung des Kunden noch am selben Tag.
  • Bitten Sie alle Kunden um eine ehrliche Bewertung, ohne Gegenleistung und ohne Vorgabe von Sternen.
  • Für Anfragen per E-Mail, SMS oder WhatsApp gelten die Regeln des Werberechts. Holen Sie die Einwilligung frühzeitig ein und lassen Sie Ihr Vorgehen im Zweifel rechtlich prüfen.
  • Antworten Sie auf jede Bewertung. Bei Kritik bleiben Sie sachlich und bieten ein persönliches Gespräch an.

Häufige Fragen

Darf ich Kunden für eine Bewertung einen Rabatt oder ein kleines Geschenk geben?

Nein. Google verbietet ausdrücklich, Kunden für Rezensionen einen Anreiz zu bieten. Dazu gehören Zahlungen, Rabatte sowie kostenlose Produkte oder Dienstleistungen. Google kann auf diese Weise entstandene Bewertungen entfernen. Sie dürfen sich bedanken, aber nicht mit einer Gegenleistung, die an die Bewertung geknüpft ist.

Darf ich Kunden per E-Mail oder WhatsApp um eine Bewertung bitten?

Sicher erlaubt ist das nur mit vorheriger Einwilligung des Kunden. Der Bundesgerichtshof hat eine Feedback-Anfrage per E-Mail als Werbung eingestuft (BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17). Ob die Bestandskundenausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG für solche Anfragen greift, ist umstritten. Holen Sie die Einwilligung deshalb möglichst schon beim Auftrag oder bei der Abnahme ein und lassen Sie Ihr Vorgehen im Zweifel rechtlich prüfen.

Erfährt der Kunde, dass ich auf seine Bewertung geantwortet habe?

Ja. Google benachrichtigt den Verfasser, wenn Sie auf seine Bewertung antworten. Öffentlich sichtbar wird Ihre Antwort, sobald Google sie geprüft hat. Das dauert meist nur wenige Minuten, in Einzelfällen bis zu 30 Tage. Formulieren Sie deshalb jede Antwort so, dass auch andere Interessenten sie lesen können.

Dürfen Mitarbeiter oder Familienangehörige meinen Betrieb bewerten?

Nein. Google stuft Rezensionen von aktuellen oder früheren Mitarbeitenden und Familienangehörigen als Interessenkonflikt ein. Solche Bewertungen verstoßen gegen die Richtlinien. Sie dürfen Mitarbeitenden außerdem nicht vorschreiben, eine bestimmte Anzahl an Kundenbewertungen einzuholen.

Lassen Sie uns das für Sie einrichten.

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