Ratgeber · Baustelle & Abnahme
Bautagebuch führen: Pflicht, Inhalt, Papier oder App
Kurz gesagt
Für die meisten Handwerksbetriebe ist ein Bautagebuch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine Pflicht kann sich jedoch aus dem Vertrag ergeben, zum Beispiel bei öffentlichen Aufträgen. Trotzdem ist die tägliche Dokumentation sinnvoll: Kommt es zu Streit über Verzögerungen, Mehrkosten oder Mängel, können Sie mit datierten Einträgen und Fotos belegen, was auf der Baustelle passiert ist. Für kleinere Betriebe genügt häufig ein Tagesblatt auf Papier oder am Handy mit einem klar strukturierten Foto-Ordner.
Ein Bautagebuch ist für die meisten Handwerksbetriebe keine Pflicht. Kommt es auf der Baustelle jedoch zu Streit, kann es ein entscheidender Beleg sein. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie ein Bautagebuch führen müssen, welche Angaben wichtig sind und welche Form sich für kleinere Betriebe eignet. Für den Einstieg können Sie unser Bautagebuch-Tagesblatt als Word-Datei oder PDF herunterladen. Es enthält alle Felder aus der folgenden Übersicht und bietet Platz für einen Baustellentag pro Seite.
Was ein Bautagebuch ist und wofür Sie es brauchen
Ein Bautagebuch hält täglich fest, was auf einer Baustelle passiert. Dazu gehören die anwesenden Mitarbeiter, die ausgeführten Arbeiten, das Wetter, Lieferungen, Anweisungen des Auftraggebers und mögliche Störungen im Bauablauf. Es geht nicht um ausführliche Berichte, sondern um eine kurze, nachvollziehbare Dokumentation mit Datum.
Die Bauverwaltung des Bundes beschreibt den Zweck in ihrer Richtlinie 411 des VHB Bund so: Das Bautagebuch soll Stand und Fortschritt der Bauarbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufs lückenlos festhalten. Die Richtlinie richtet sich zwar an die Bauleitung des Auftraggebers. Der Grundgedanke ist aber auch für ausführende Handwerksbetriebe sinnvoll.
Für Ihren Betrieb erfüllt das Bautagebuch vor allem drei Aufgaben:
- Beleg bei Verzögerungen: Wenn sich ein Fertigstellungstermin verschiebt, können Sie anhand Ihrer Einträge zeigen, woran es lag. Ein Beispiel ist eine fehlende Vorleistung eines anderen Gewerks, durch die Sie Ihre Arbeiten nicht wie geplant ausführen konnten.
- Beleg bei Mehrkosten: Zusätzliche oder geänderte Arbeiten werden später manchmal anders dargestellt oder bestritten. Halten Sie deshalb fest, wer die Änderung wann und mit welchem Inhalt angeordnet hat. Das schafft eine Grundlage für Ihren Nachtrag.
- Beleg bei Mängeln: Fotos von Untergründen, Vorleistungen und Bauteilen, die später verdeckt werden, dokumentieren den Zustand zum jeweiligen Zeitpunkt. So lässt sich später besser nachvollziehen, was Sie vorgefunden und in welchem Zustand Sie Ihre Arbeit ausgeführt haben.
Das Bautagebuch ist von zwei anderen Unterlagen zu unterscheiden. Die Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten erfassen Sie separat, denn dafür gelten eigene Pflichten. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber Zeiterfassung im Handwerk. Stundenlohnarbeiten weisen Sie über Rapportzettel nach. Weitere Informationen dazu finden Sie im Ratgeber Rapportzettel im Handwerk. Im Bautagebuch reicht ein Verweis auf die jeweilige Rapportzettelnummer.
Ist ein Bautagebuch Pflicht?
Für Handwerksbetriebe in der Regel nicht. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für ausführende Betriebe ist nicht ersichtlich. Auch die VOB/B, die Vertragsbedingungen für Bauleistungen, schreibt kein Bautagebuch vor. Ausdrücklich erwähnt wird es vor allem dort, wo die Überwachung und Dokumentation des Bauablaufs zu den Aufgaben gehört:
- Architekten und Ingenieure: Die HOAI nennt in Anlage 10 für die Leistungsphase 8, die Objektüberwachung, als Grundleistung die Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch). Diese Vorgabe betrifft Planer, die mit der Bauüberwachung beauftragt sind. Sie gilt nicht automatisch für den ausführenden Handwerksbetrieb.
- Bauverwaltung des Bundes: Nach der Richtlinie 411 des VHB Bund ist ein Bautagebuch bei Maßnahmen vorgesehen, bei denen mehrere Gewerke koordiniert werden müssen oder technisch komplexe Anlagen entstehen. Es soll möglichst täglich geführt werden. Jede Eintragung erhält das Datum und die Unterschrift des Verfassers. Die Dokumentation kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
- Ihr Vertrag: Wenn Ihr Auftraggeber tägliche Bautagesberichte vertraglich verlangt, müssen Sie diese Vorgabe erfüllen. Die Richtlinie des Bundes sieht ausdrücklich arbeitstäglich vorzulegenden Tagesberichten der Auftragnehmer vor. Ob Sie solche Berichte abgeben müssen und welche Form dafür gilt, ergibt sich aus Ihrem Auftrag. Prüfen Sie insbesondere bei öffentlichen Aufträgen und bei größeren Bauträgern, ob Begriffe wie „Bautagesbericht“ oder „Bautagebuch“ in den Vertragsbedingungen auftauchen.
Wenn Sie bei Ihrer Recherche auf das Bautagebuch der Berufsgenossenschaft BG BAU stoßen, sollten Sie genau hinsehen: Diese Vorlage richtet sich an private Bauherren, die Helferstunden bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten dokumentieren. Sie ist nicht für die Baustellendokumentation eines gewerblichen Handwerksbetriebs gedacht.
Auch wenn Sie kein Bautagebuch führen müssen, sollten Sie wichtige Vorgänge auf der Baustelle dokumentieren. Die VOB/B verlangt an mehreren Stellen schriftliche Mitteilungen und gemeinsame Feststellungen. Ohne passende Aufzeichnungen wird es später schwierig, den Ablauf und die Hintergründe nachzuweisen.
Was rechtlich zählt: Beweis bei Verzögerung und Mängeln
Wenn es zu einem Streit kommt, kommt es darauf an, welche Vorgänge Sie belegen können. Das Bautagebuch hilft Ihnen dabei. Es ersetzt aber nicht die schriftlichen Mitteilungen und Erklärungen, die Sie dem Auftraggeber gegebenenfalls schulden. Wenn die VOB/B vereinbart ist, sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
Behinderung anzeigen
Nach § 6 Abs. 1 VOB/B müssen Sie eine Behinderung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen. Wenn Sie diese Anzeige unterlassen, werden die hindernden Umstände nur berücksichtigt, wenn sie dem Auftraggeber offenkundig bekannt waren. Nach § 6 Abs. 2 VOB/B können sich Ausführungsfristen unter anderem verlängern, wenn die Ursache im Risikobereich des Auftraggebers liegt. Ihr Bautagebuch dokumentiert dazu, wann die Behinderung begonnen hat, wie lange sie bestand und welche Arbeiten in dieser Zeit möglich waren.
Wetter festhalten
Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B gelten Witterungseinflüsse, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, nicht als Behinderung. Wenn Sie später nachweisen müssen, dass außergewöhnliche Witterung Ihre Arbeiten aufgehalten hat, sind tägliche Aufzeichnungen wichtig. Notieren Sie deshalb das Wetter und die Temperatur. Die Richtlinie des Bundes verlangt dafür das Wetter sowie die höchste und niedrigste Temperatur.
Bedenken mitteilen
Wenn Sie Bedenken gegen die geplante Ausführung, gelieferte Materialien oder die Arbeit eines anderen Unternehmers haben, müssen Sie diese nach § 4 Abs. 3 VOB/B unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitteilen. Das kann auch für Ihre Haftung entscheidend sein: Nach § 13 Abs. 3 VOB/B haften Sie für einen Mangel, der auf eine solche Ursache zurückgeht, nur dann nicht, wenn Sie die erforderliche Mitteilung gemacht haben. Halten Sie deshalb im Bautagebuch fest, wann und an wen Sie Ihre Bedenken übermittelt haben. Ergänzen Sie den Eintrag durch Fotos, die den Zustand dokumentieren.
Anordnungen des Auftraggebers
Wenn der Auftraggeber eine aus Ihrer Sicht unberechtigte oder unzweckmäßige Anordnung trifft, müssen Sie nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B Ihre Bedenken geltend machen und die Anordnung auf Verlangen trotzdem ausführen. Entsteht dadurch eine ungerechtfertigte Erschwerung, trägt der Auftraggeber die Mehrkosten. Dokumentieren Sie mündliche Anweisungen auf der Baustelle deshalb möglichst genau. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, den Namen der anweisenden Person und den Inhalt der Anordnung. Auch die Bauverwaltung des Bundes verlangt, mündliche Weisungen an Vertreter des Auftragnehmers (Name und Inhalt der Weisung) festzuhalten.
Gemeinsame Feststellungen
Die VOB/B sieht in zwei Fällen gemeinsame schriftliche Feststellungen vor. Nach § 3 Abs. 4 VOB/B ist vor Beginn der Arbeiten, soweit notwendig, der Zustand von Straßen, Gelände und baulichen Anlagen im Baubereich in einer Niederschrift festzuhalten. Nach § 4 Abs. 10 VOB/B muss der Zustand von Teilen der Leistung, die durch weitere Arbeiten verdeckt werden, auf Verlangen gemeinsam festgestellt und schriftlich dokumentiert werden. Fotos im Bautagebuch können diese Niederschriften ergänzen. Sie ersetzen die gemeinsame Feststellung aber nicht.
Wie viel ein Eintrag beweist
Ein unterschriebenes Bautagebuch ist eine Privaturkunde. Nach § 416 ZPO beweist eine unterschriebene Privaturkunde, dass die darin enthaltenen Erklärungen vom Aussteller stammen. Sie beweist jedoch nicht automatisch, dass die Angaben inhaltlich richtig sind. Deshalb sollten Sie Ihre Einträge durch weitere Unterlagen ergänzen. Dazu gehören datierte Fotos, Lieferscheine, E-Mails und Einträge, die der Auftraggeber oder seine Bauleitung gegengezeichnet haben. Eine zeitnahe Dokumentation lässt sich außerdem besser nachvollziehen als eine Zusammenfassung, die erst Wochen später aus der Erinnerung erstellt wurde.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie einen konkreten Streit über Fristen, Nachträge oder Mängel klären müssen, wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Baurecht oder an Ihre Handwerkskammer.
Was ins Bautagebuch gehört
Die folgende Übersicht orientiert sich an den regelmäßigen und besonderen Angaben der Richtlinie 411 des VHB Bund und überträgt sie auf die Anforderungen eines ausführenden Handwerksbetriebs. Alle aufgeführten Felder finden Sie auch in unserem Bautagebuch-Tagesblatt zum Herunterladen.
| Angabe | Was Sie notieren | Warum |
|---|---|---|
| Kopf | Baustelle, Auftraggeber, Auftragsnummer, Datum, Verfasser | Damit sich jeder Eintrag eindeutig zuordnen lässt |
| Wetter | Witterung, höchste und niedrigste Temperatur | Zur Einordnung möglicher witterungsbedingter Verzögerungen |
| Personal | Anzahl nach Meister, Geselle, Helfer, Azubi, Nachunternehmer | Als Nachweis, mit welchem Personal die Baustelle besetzt war |
| Leistung | Welche Arbeiten in welchem Bereich ausgeführt wurden | Zur Dokumentation des Baufortschritts und der Abgrenzung zu anderen Gewerken |
| Lieferungen | Material, Lieferschein, beigestellte Stoffe des Auftraggebers | Als Nachweis für Liefertermine und Materialmengen |
| Unterlagen | Erhaltene Pläne mit Bezeichnung und Stand | Damit nachvollziehbar bleibt, welche Planungsunterlagen wann vorlagen |
| Anordnungen | Wer, wann, was, mündlich oder schriftlich | Als Grundlage für die Dokumentation geänderter oder zusätzlicher Arbeiten |
| Behinderungen | Ursache, Beginn, Dauer, Anzeige verschickt am | Zur Dokumentation von Verzögerungen und möglichen Fristverlängerungen nach VOB/B |
| Bedenken | Gegen was, mitgeteilt am, an wen | Zur Dokumentation von Bedenken und ihrer Mitteilung |
| Verdeckte Leistungen | Was verdeckt wird, Foto-Nummern | Als Nachweis des Zustands vor dem Verdecken |
| Besonderes | Unfälle, Schäden, Besuche, Prüfungen, Stillstand von Geräten | Damit wichtige Ereignisse im Bauablauf festgehalten werden |
| Fotos | Nummern oder Dateinamen | Damit sich Bilder dem passenden Eintrag zuordnen lassen |
| Unterschrift | Verfasser, auf Wunsch Gegenzeichnung | Damit nachvollziehbar bleibt, wer den Eintrag erstellt hat |
Nicht jedes Feld muss jeden Tag ausgefüllt werden. Wenn auf der Baustelle alles planmäßig läuft, reichen häufig Angaben zu Wetter, Personal und ausgeführten Arbeiten sowie die Unterschrift. Entscheidend ist, dass Sie die Dokumentation täglich fortführen. Ein kurzer Eintrag ist besser als eine Lücke, die sich später nicht mehr zuverlässig schließen lässt.
Papier, Foto-Ordner oder App: was sich für einen kleinen Betrieb lohnt
Ein Betrieb mit fünf Mitarbeitern und drei parallelen Baustellen braucht nicht automatisch eine umfangreiche Projektmanagementsoftware. Wichtig ist eine Lösung, die im Arbeitsalltag funktioniert und tatsächlich jeden Tag genutzt wird. Die Richtlinie des Bundes lässt ausdrücklich die schriftliche oder elektronische Form zu. Entscheidend ist also, dass die Angaben vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Ob Sie dafür Papier, einen digitalen Foto-Ordner oder eine App nutzen, hängt von Ihrem Betrieb ab.
| Form | Passt, wenn | Schwachstelle |
|---|---|---|
| Tagesblatt auf Papier | wenige Baustellen, Kolonne mit festem Vorarbeiter | Fotos liegen getrennt, Blätter können verloren gehen, Suche ist aufwendig |
| Tagesblatt digital und Foto-Ordner | Handy ist ohnehin dabei, Ablage auf Server oder Cloud | Funktioniert nur mit einer klaren Ordnerstruktur und einheitlichen Dateinamen |
| Bautagebuch-App | viele Baustellen, mehrere Kolonnen, Fotos in großer Zahl | Kosten im Abo, Einarbeitung, Netz auf der Baustelle |
Papier
Ein ausgedrucktes Tagesblatt im Baustellenordner ist eine einfache Lösung, wenn eine Person für die Dokumentation verantwortlich ist und die ausgefüllten Blätter abends ins Büro bringt. Verwenden Sie einen Kugelschreiber. Korrigieren Sie Fehler, indem Sie sie durchstreichen, statt sie zu überschreiben. Scannen Sie die ausgefüllten Blätter regelmäßig, am besten einmal pro Woche. Die Fotos auf dem Handy können Sie über die Foto-Nummern auf dem Tagesblatt zuordnen.
Foto-Ordner mit festem Schema
Für viele kleinere Betriebe ist ein digitaler Foto-Ordner eine gute Lösung. Legen Sie für jede Baustelle einen eigenen Ordner an. Darin erstellen Sie für jeden Tag einen Unterordner mit dem Datum im Format Jahr, Monat, Tag. Das Tagesblatt speichern Sie als Word-Datei oder PDF im jeweiligen Ordner. Benennen Sie Fotos ebenfalls mit Datum und einer kurzen Beschreibung. So können Sie auch nach längerer Zeit nachvollziehen, welches Bild zu welchem Eintrag gehört. Wichtig ist, dass die Unterlagen nicht ausschließlich auf einem privaten Handy liegen, sondern im Betrieb gesichert werden.
App
Eine Bautagebuch-App kann sinnvoll sein, wenn mehrere Kolonnen gleichzeitig auf verschiedenen Baustellen arbeiten und Sie im Büro den aktuellen Stand einsehen möchten. Fotos werden direkt dem passenden Tag zugeordnet. Wetter und Datum werden häufig automatisch übernommen, und die Berichte lassen sich als PDF an den Auftraggeber weitergeben. Prüfen Sie vor dem Kauf insbesondere diese vier Punkte:
- Funktioniert die Erfassung auch ohne Netz und werden die Daten später automatisch übertragen?
- Können Sie sämtliche Einträge und Fotos jederzeit vollständig exportieren, zum Beispiel als PDF und Bilddateien?
- Werden nachträgliche Änderungen mit Datum dokumentiert, statt den ursprünglichen Eintrag zu überschreiben?
- Passt die App zu Ihrer vorhandenen Handwerkersoftware, oder müssen Sie dieselben Baustellendaten an mehreren Stellen pflegen?
Viele Handwerkerprogramme bieten ein Bautagebuch bereits als Modul an. Welche Kriterien bei der Auswahl einer passenden Software wichtig sind, erfahren Sie im Ratgeber Software für Handwerker.
Bautagebuch führen in fünf Minuten am Tag
Ein Bautagebuch lässt sich nur dann zuverlässig führen, wenn es in den täglichen Ablauf auf der Baustelle passt. Mit einer festen Zuständigkeit und einer kurzen Routine bleibt der Aufwand überschaubar. Diese acht Schritte helfen Ihnen dabei:
- Zuständigkeit festlegen: Bestimmen Sie für jede Baustelle eine Person, die das Tagesblatt führt. Häufig übernimmt das der Vorarbeiter. Legen Sie auch fest, wer bei Urlaub oder Krankheit einspringt.
- Vor Beginn dokumentieren: Fotografieren Sie am ersten Tag die Zufahrt, angrenzende Bauteile, Untergründe und die Vorleistungen anderer Gewerke. Bereits vorhandene Schäden sollten Sie mit einem Foto und einem kurzen Vermerk festhalten.
- Täglich zur selben Zeit ausfüllen: Tragen Sie die Angaben möglichst vor Feierabend direkt auf der Baustelle ein. So müssen Sie sich nicht erst am Abend an den Tagesablauf erinnern. Wetter, Personal und ausgeführte Arbeiten sind in wenigen Minuten dokumentiert.
- Besonderes sofort festhalten: Wenn eine Anweisung auf Zuruf erfolgt, eine Vorleistung fehlt oder ein Schaden entsteht, halten Sie den Vorgang direkt fest. Notieren Sie die wichtigsten Angaben und machen Sie ein Foto.
- Fotos richtig machen: Beginnen Sie mit einer Übersichtsaufnahme und fotografieren Sie anschließend das relevante Detail. Wenn Maße wichtig sind, legen Sie einen Zollstock mit ins Bild. Fotografieren Sie die ausgeführten Arbeiten und Bauteile, nicht die Menschen.
- Schriftliche Erklärungen anstoßen: Wenn Sie im Tagesblatt eine Behinderung, eine Anordnung oder Bedenken festhalten, prüfen Sie, ob eine schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber erforderlich ist. Verschicken Sie diese am selben oder nächsten Tag und notieren Sie im Bautagebuch, wann die Mitteilung erfolgt ist.
- Wöchentlich ablegen: Scannen Sie die Tagesblätter oder prüfen Sie die digitalen Dateien. Ordnen Sie die Fotos zu und klären Sie fehlende Angaben, solange sich die Beteiligten noch gut an den jeweiligen Tag erinnern.
- Zur Abnahme mitnehmen: Nehmen Sie die Tagesblätter und passenden Fotos zur Abnahme mit. Sie helfen dabei, den Bauablauf nachzuvollziehen und Vorbehalte oder Einwendungen zu klären. Wie Sie die Abnahme vorbereiten, erfahren Sie im Ratgeber Abnahme im Handwerk.
Praxisbeispiel: Fliesenlegerbetrieb in der Sanierung
Ein fiktives Beispiel: Fliesenlegermeister Arne Thomsen führt einen Betrieb mit vier Mitarbeitern. Bei der Sanierung eines Mehrfamilienhauses übernimmt er die Bäder von acht Wohnungen. Als Vertragsgrundlage wurde die VOB/B vereinbart. Bisher dokumentiert er seine Baustellen hauptsächlich mit Fotos auf dem Handy und kurzen Notizen im Kalender.
Bei diesem Auftrag führt sein Vorarbeiter erstmals täglich ein Tagesblatt und legt die dazugehörigen Fotos im Baustellenordner ab. Bereits in der dritten Woche zeigt sich der Nutzen der Dokumentation:
- Fehlende Vorleistung: Der Estrich in vier Bädern ist laut Messung noch nicht belegreif. Der Vorarbeiter hält die Messwerte fest und fotografiert den Zustand. Thomsen schickt noch am selben Tag eine schriftliche Behinderungsanzeige an die Bauleitung. Das Datum der Mitteilung wird im Tagesblatt vermerkt.
- Bedenken gegen die Abdichtung: In zwei Bädern ist die Abdichtung eines anderen Gewerks an den Wandanschlüssen sichtbar beschädigt. Thomsen teilt seine Bedenken schriftlich mit. Die Fotos dokumentieren den Zustand, bevor die Fliesen die betroffenen Bereiche verdecken.
- Anordnung auf Zuruf: Die Bauleiterin ordnet direkt auf der Baustelle an, in drei Bädern ein größeres Fliesenformat zu verlegen. Der Vorarbeiter notiert Uhrzeit, Namen und Inhalt der Anweisung. Thomsen bestätigt die Änderung anschließend per E-Mail und kündigt einen Nachtrag an.
Als sich die Fertigstellung um gut zwei Wochen verzögert und der Auftraggeber zunächst eine Vertragsstrafe anspricht, legt Thomsen die Tagesblätter, Fotos und Kopien seiner schriftlichen Anzeigen vor. Ob er damit in jedem Punkt recht bekommt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Er kann aber zu den entscheidenden Vorgängen datierte Unterlagen vorlegen, statt sich ausschließlich auf seine Erinnerung verlassen zu müssen.
Der Aufwand bleibt überschaubar: rund fünf Minuten täglich für den Vorarbeiter und eine halbe Stunde pro Woche im Büro. Ein konsequent geführtes Bautagebuch ist damit eine einfache Möglichkeit, wichtige Vorgänge auf der Baustelle zu dokumentieren und den eigenen Betrieb abzusichern.
Quellen
- Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB Bund), Ausgabe 2017, Stand 2019, Lesefassung 2023, Richtlinie 411 „Bautagebuch“ und Richtlinie 400 (PDF)
- VOB/B, § 3 Ausführungsunterlagen (dejure.org)
- VOB/B, § 4 Ausführung (dejure.org)
- VOB/B, § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (dejure.org)
- VOB/B, § 13 Mängelansprüche (dejure.org)
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Anlage 10 (gesetze-im-internet.de)
- Zivilprozessordnung, § 416 (gesetze-im-internet.de)
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 634a (gesetze-im-internet.de)
- BG BAU: Bautagebuch für private Bauvorhaben
Das Wichtigste in Kürze
- Die VOB/B enthält keine ausdrückliche Pflicht zum Bautagebuch. Genannt wird es für Planer in der HOAI und für die Bauverwaltung des Bundes in der Richtlinie 411 des VHB Bund.
- Wenn die VOB/B vereinbart ist, müssen Sie Behinderungen nach § 6 Abs. 1 VOB/B und Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B schriftlich mitteilen. Ein eigener Tagebucheintrag ersetzt diese Mitteilung nicht, dokumentiert aber den Vorgang.
- Witterung, die bei Angebotsabgabe normalerweise zu erwarten war, gilt nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B nicht als Behinderung. Halten Sie Wetter und Temperatur deshalb täglich fest.
- Ein unterschriebenes Bautagebuch ist eine Privaturkunde. Nach § 416 ZPO belegt sie, dass Sie die darin enthaltenen Angaben gemacht haben, nicht aber deren inhaltliche Richtigkeit. Fotos, Lieferscheine und Gegenzeichnungen können die Dokumentation ergänzen.
- Bewahren Sie das Bautagebuch mindestens fünf Jahre ab Abnahme auf. So lange verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken nach § 634a BGB. Die Regelfrist von vier Jahren nach § 13 Abs. 4 VOB/B kann sich durch schriftliche Mängelrügen verlängern. Bei einem laufenden Streit sollten Sie alle Unterlagen bis zu dessen Abschluss aufbewahren.
Häufige Fragen
Ersetzt ein Eintrag im Bautagebuch die Behinderungsanzeige?
Nein. Wenn die VOB/B vereinbart ist, müssen Sie eine Behinderung nach § 6 Abs. 1 VOB/B dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen. Ein Eintrag in Ihrem eigenen Bautagebuch reicht dafür nicht aus, weil er den Auftraggeber nicht erreicht. Ohne eine solche Anzeige werden hindernde Umstände nur berücksichtigt, wenn sie dem Auftraggeber offenkundig bekannt waren. Verschicken Sie die Behinderungsanzeige deshalb gesondert und halten Sie im Bautagebuch fest, wann und auf welchem Weg Sie sie übermittelt haben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Muss der Auftraggeber das Bautagebuch gegenzeichnen?
Nein. Eine allgemeine Pflicht zur Gegenzeichnung besteht nicht, sofern Ihr Vertrag nichts anderes vorsieht. Eine Unterschrift des Auftraggebers oder seiner Bauleitung kann einen Eintrag im Streitfall jedoch besser nachvollziehbar machen. Für bestimmte Feststellungen verlangt die VOB/B ohnehin eine gemeinsame schriftliche Niederschrift: für den Zustand der Umgebung vor Beginn nach § 3 Abs. 4 VOB/B und für Leistungen, die verdeckt werden, auf Verlangen nach § 4 Abs. 10 VOB/B.
Darf ich Einträge im Bautagebuch nachträglich ergänzen?
Ja. Wichtig ist, dass die Ergänzung als nachträglich erkennbar bleibt. Vermerken Sie das Datum der Ergänzung und lassen Sie den ursprünglichen Eintrag lesbar. Auf Papier streichen Sie Fehler durch, statt sie zu überschreiben oder Seiten zu entfernen. Ein Eintrag, der nachweislich am selben Tag entstanden ist, lässt sich im Streit besser einordnen als eine Zusammenfassung Wochen später. Auch die Richtlinie des Bundes sieht vor, dass jede Eintragung das Datum und die Unterschrift des Verfassers trägt.
Wie lange sollte ich ein Bautagebuch aufbewahren?
Bewahren Sie das Bautagebuch mindestens fünf Jahre ab Abnahme auf. So lange verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken nach § 634a BGB. Wenn die VOB/B vereinbart ist, gilt nach § 13 Abs. 4 VOB/B zwar eine Regelfrist von vier Jahren. Eine schriftliche Mängelrüge setzt nach § 13 Abs. 5 VOB/B jedoch eine neue Frist von zwei Jahren in Gang. Bewahren Sie Unterlagen zu einem laufenden Streit daher bis zu dessen Abschluss auf. Achten Sie außerdem darauf, Fotos und Tagesblätter so abzulegen, dass sie sich auch nach Jahren noch eindeutig einer Baustelle und einem Datum zuordnen lassen.